Die ersten Schwangerschaftsanzeichen

Schon bevor die Regel ausbleibt, können sich ersten bemerkbar machen. Neben einem Spannungsgefühl in den Brüsten bestehen Anzeichen in Form von

  • Ausfluss
  • Müdigkeit
  • Übelkeit.

Viele Frauen bemerken eine beginnende Schwangerschaft schon dann, wenn die Eizelle sich innerhalb der Gebärmutter eingenistet hat. Bleibt die Regelblutung dann aus, kann mit größter Wahrscheinlichkeit von einer Schwangerschaft ausgegangen werden.

Aber auch andere Veränderungen, welche mit einer möglichen Schwangerschaft einhergehen, machen sich bemerkbar. So treten Symptome wie beispielsweise

  • erhöhter, hormonbedingter Harndrang
  • Heißhungerattacken auf bestimmte Nahrungsmittel
  • plötzliche Ekelgefühle vor Speisen
  • Schwindel

auf.

Weitere Hinweise auf eine beginnende Schwangerschaft machen sich in Veränderungen der eigenen Körpertemperatur bemerkbar. Insbesondere Frauen, welche sich regelmäßig die Temperatur messen, können sich hierauf gut verlassen. In der Regel sinkt die Körpertemperatur unmittelbar vor der erwarteten Periode nicht wie üblich, sondern bleibt konstant. Allerdings sollte die sich hierauf nicht unbedingt verlassen. Veränderungen der Körpertemperatur können immer auch andere Ursachen, wie beispielsweise Erkältungskrankheiten, haben.

Schwangerenvorsorge

Schon vor 100 Jahren wurden Schwangere zur Vorsorge betreut. In der heutigen Zeit findet die Schwangerenvorsorge im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen statt. Diese Schwangerenvorsorge beinhaltet die

  • Überwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren durch verschiedene Untersuchungen in regelmäßigen Abständen
  • individuelle Untersuchung, abhängig vom Risiko der Schwangeren sowie im Bedarfsfall eine rechtzeitige Behandlung möglicher Komplikationen
  • Information und Beratung der Schwangeren über deren Zustand und dem Zustand des Kindes. Aus diesem wird ein besonderes Bewusstsein für auftretende Veränderungen bei der werdenden Mutter geweckt. Außerdem tragen diese Maßnahmen zum Abbau möglicher Ängste bei. Ein offenes Gespräch zwischen dem Frauenarzt und der werdenden Mutter schafft ein Vertrauensverhältnis, was für die Zustimmung von Untersuchungen zur Schwangerenvorsorge entscheidend ist.

Die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Untersuchungen von schwangeren Frauen bestehen in aller Regel durch Tastuntersuchungen des Gebärmutterbodens, der Untersuchung per Ultraschall zur Feststellung der Lage des Kindes und einer späteren Tastuntersuchung sowie einer Untersuchung der Herztöne des Kindes.

Durch diese Vorsorgeuntersuchungen sollen möglichst frühzeitig eventuelle Risiken erkannt und therapiert werden können. Unterschiede bei der Behandlung von schwangeren Frauen gibt es in der Basis- und der Intensivbetreuung. Letztere greift insbesondere bei Risikoschwangerschaften.

Laut den Mutterschaftsrichtlinien zählen zu einer Betreuung schwangerer Frauen

  • Beratung und Untersuchung während der Schwangerschaft
  • Beratung und Untersuchung der Wöchnerin
  • Blutserologische Untersuchungen im Anschluss an die Geburt oder eine Fehlgeburt
  • Durchführung HIV-Test – auf freiwilliger Basis
  • öse Verordnungen
  • Rechtzeitige Erkennung und Überwachung von Risiko-Schwangerschaften, Diagnostik per Ultraschall, kardiotokographische wie auch amnioskopische Untersuchungen
  • Serologische Untersuchungen auf vorhandene oder überstandene Infektionen, wie beispielsweise Hepatitis B, Röteln

Von gesetzlicher Seite sind Ärzte, Krankenkassen und verpflichtet, Patientinnen über die ärztliche Betreuung untereinander zu informieren. Innerhalb Deutschlands wird eine derartige Betreuung fast ausnahmslos durch die Frauenärzte abgesichert.

Ferner ist gesetzlich festgelegt, dass die werdende Mutter einen Mutterpass ausgestellt bekommt. Dieser ist Bestandteil der geltenden Mutterschaftsrichtlinien. In diesem Mutterpass werden alle

  • für und die Geburt relevanten Erkrankungen
  • Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen
  • der errechnete Termin der Geburt
  • Aufenthalte im
  • Angaben zur Geburt
  • Angaben zum Neugeborenen

vermerkt. Während der Schwangerschaft sollte die werdende Mutter diesen Mutterpass stets für Notfälle bei sich tragen. Außerdem muss dieser bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.

Gesetzliche Ansprüche der Schwangeren

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Jeder schwangeren Frau stehen gesetzlich geregelten Beratungen und medizinische Untersuchungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Im Großen und Ganzen werden die hierfür entstehenden Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ist die Schwangere privat versichert, so übernehmen die Privatkrankenkassen die anfallenden Kosten. Bezieht die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, werden sämtliche Kosten für die Schwangerenvorsorge durch das Sozialamt übernommen.

Schwangere, die einer beruflichen nachgehen, werden für alle Vorsorgeuntersuchungen von ihrer Arbeit freigestellt. Dadurch entsteht den schwangeren Frauen keinerlei Verdienstausfall.

Die ärztliche Beratung von Schwangeren

Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien sind schwangere Frauen nicht nur ärztlich zu untersuchen, sondern auch ausreichend zu beraten. Im Rahmen des Erstgesprächs geht der behandelnde Arzt stets neben den körperlichen auch auf die psychischen Veränderungen, welche mit einer Schwangerschaft einhergehen, ein. Dabei handelt es sich um die Aufklärung der Notwendigkeit der Schwangerschaftsuntersuchungen und in welchem zeitlichen Rahmen diese stattfinden sollen.

Fernerhin erklärt der Arzt der Schwangeren, wie sie sich gesundheitlich während der Schwangerschaft verhalten sollte. Dies betrifft insbesondere

  • das Reisen
  • das Sexualverhalten
  • den Konsum von Alkohol, Drogen und Nikotin
  • die Einnahme von
  • die sportlichen Aktivitäten.

Zudem werden der Schwangeren von ärztlicher Seite ernährungsmedizinische Empfehlungen gegeben. Von maßgeblicher Bedeutung hierbei ist eine genügende Gabe von Jod pro Tag erforderlich. In aller Regel benötigt eine schwangere Frau täglich zwischen 100 bis 200 μg Jodid. Bei den Erläuterungen geht es auch um den Zusammenhang zwischen Schwangerschaft, dem Kariesrisiko und der .

Nicht unwesentlich ist die Zuführung von Folsäure in der Schwangerschaft. Hierauf sollte bereits vor Beginn der Schwangerschaft großer Wert gelegt werden. Erfolgt eine ausreichende Versorgung mit Folsäure, können Risiken des Neugeborenen wie beispielsweise der offene Rücken, reduziert werden.

Das Ziel der ärztlichen Beratungen während der Schwangerschaft besteht darin, die schwangere Frau bewusst auf die weiteren Veränderungen im Verlaufe der bevorstehenden Schwangerschaft positiv vorzubereiten.

Schwangere Frauen besitzen nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen Rechtsanspruch auf sämtliche Beratungen betreffend allgemeiner Fragen rund um die Schwangerschaft.

Mutterschutz

Im so genannten Mutterschutz sind die sechs Wochen vor dem ermittelten Termin der Geburt sowie bis zu acht Wochen nach der erfolgten Geburt des Babys enthalten. Sofern eine Frühgeburt vorliegt, verlängert sich diese Schutzfrist automatisch um den Zeitraum, um welchen sich der Mutterschutz vor dem Eintreten der Frühgeburt verkürzt hatte. Hat das Neugeborene bei der Geburt ein Gewicht unter 2500 g oder liegt eine Mehrlingsgeburt vor, verlängert sich der Mutterschutz auf insgesamt zwölf Wochen.

Für diese Zeit des Mutterschutzes ist die Frau von ihrer beruflichen Beschäftigung freigestellt. Innerhalb dieser Schutzfrist vor der Geburt besteht jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren stets die Möglichkeit, weiter beschäftigt werden. Einzig während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau nicht beschäftigen. Die Mutter hat die Pflicht, dem Arbeitgeber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über den Termin der Geburt vorzulegen.

Innerhalb Deutschlands unterliegt jede Frau mit dem Tag der Feststellung einer Schwangerschaft dem Mutterschutz. Im Mutterschutz ist ein Arbeitsschutz für schwangere und stillende Frauen inklusive der Wöchnerinnen zu sehen. Schwangere dürfen demnach keinerlei schweren körperlichen Arbeiten ausführen. Stellt ein Arzt fest, dass das Leben oder die Gesunderhaltung von Mutter oder Kind durch eine weitere Beschäftigung während der Schwangerschaft gefährdet sind, dürfen werdende im Mutterschutz nicht weiter beruflich tätig sein.

Darüber hinaus haben Frauen in der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz, der sich auf bis zu vier Monate nach der Entbindung erstreckt. Bis zum Erreichen der Elternzeit wird dieser Schutz durch den besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit abgelöst.

Bild: © Depositphotos.com / icsnaps

Die ersten Schwangerschaftsanzeichen

Maik Justus
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