Mit einem E-Scooter im Alter mobil bleiben

Mit einem E-Scooter im Alter mobil bleiben

Für ältere Menschen ist es nicht immer ganz so einfach, noch am alltäglichen Leben teilzunehmen. Viele wollen nicht mehr mit dem eigenen Auto fahren, andererseits sind öffentliche Verkehrsmittel vor allem in den ländlichen Regionen keine Selbstverständlichkeit. Immer die Kinder oder Enkel bitten zu müssen, ist auch nicht die beste Lösung. Ein sogenannter E-Scooter kann effektiv dabei helfen, dass ältere Menschen sowie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen wieder am Leben teilnehmen können.

Mobilität ist Lebensqualität

Mit der Freundin eine Tasse Kaffee trinken, ein Ausflug mit der Familie, ein Besuch im Park – was für junge und gesunde Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, wird für ältere Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden schnell zu einem Problem. Besonders bei Erkrankungen der Gelenke oder bei Herz-/Kreislauferkrankungen ist ein Rolltor keine Option mehr, hier ist ein E-Scooter für Senioren die bessere Wahl. Diese Elektromobile gibt es sogar auf Rezept, sie sind emissionsfrei unterwegs und zwischen sechs und 25 Kilometer in der Stunde „schnell“. Das Angebot an E-Scootern ist groß und welches Modell infrage kommt, richtet sich immer nach den persönlichen Bedürfnissen und dem Zweck des Einsatzes.

Was genau ist ein E-Scooter?

Ein E-Scooter ist ein offenes, mehrspuriges Fahrzeug, was elektrisch, also mit einer Batterie angetrieben wird. Seine Mehrspurigkeit bezieht sich auf die Räder, denn es gibt Scooter mit drei oder mit vier Rädern. Geeignet sind diese Fahrzeuge für alle Senioren, die in ihrer Bewegung zwar eingeschränkt, aber trotzdem in der Lage sind, selbstständig ein- und auszusteigen. Eine Eignung, um am Straßenverkehr teilzunehmen, wird als gegeben vorausgesetzt. Die Scooter verfügen über einen bequemen Sitz mit Armlehnen, die sich meist drehen lassen, um den Ein- und Ausstieg zu erleichtern.

Wird ein Führerschein benötigt?

Gehört ein E-Scooter zur Kategorie „motorisierte Krankenfahrstühle“, dann sind sie von der Führerscheinpflicht ausgenommen.

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Dazu muss der Scooter jedoch einige Kriterien erfüllen:

  • Er darf nur einen Sitz haben.
  • Die Bauart ist nur für körperlich eingeschränkte Personen bestimmt.
  • Das zulässige Gesamtgewicht darf 500 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Die baubedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei maximal 15 Kilometer in der Stunde.
  • Das Fahrzeug hat einen elektrischen Antrieb.
  • Der Scooter darf maximal 110 Zentimeter breit sein.

Gibt es Geld von der Krankenkasse?

Ein guter E-Scooter ist nicht günstig. Unter Umständen übernehmen die Krankenkassen jedoch die Kosten oder zumindest einen Teil davon. Bevor ein solches Fahrzeug gekauft wird, ist es eine gute Idee, zu einem Arzt zu gehen und sich die Notwendigkeit bescheinigen zu lassen. Zusätzlich sollte bereits im Vorfeld ein Gespräch mit der Krankenkasse geführt werden, ob sie den Scooter bezuschusst und wenn ja, in welcher Höhe. Die überwiegende Zahl der Kassen bezuschusst einen Scooter nur, wenn er nicht mehr als 15 Kilometer in der Stunde fährt.

Fazit

Fährt der E-Scooter nicht mehr als 20 km/h, dann muss der Fahrer keinen Helm tragen. Viele Modelle sind mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet, Pflicht ist es aber nicht. Bei einigen Modellen, die bedingt durch ihre Bauart, schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, ist unter Umständen eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Das Mindestalter, um einen solchen Scooter zu fahren, liegt bei 15 Jahren. Da der Scooter zu den sogenannten Krankenfahrstühlen gehört, dürfen damit auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren werden, Radwege sind allerdings verboten.

Bild: © Depositphotos.com / Wirestock

Ulrike Dietz