Bei Menschen, die unter Diabetes leiden, ist es sehr wichtig, dass sie darauf achten, dass ein eingewachsener Zehennagel sich nicht entzünden kann. Eine Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange, wie Fußpfleger sie verwenden, kann bei diesem Problem effektiv helfen. In Zukunft können die Podologen und Podologinnen, die diese Behandlung durchführen, dies auf Kassenrezept tun. Dazu muss diese spezielle Behandlung aber aus medizinischer Sicht notwendig sein.
Hilfe für eingewachsene Zehennägel
Zu enge Schuhe, das falsche Schneiden der Nägel oder eine genetische Veranlagung sind Gründe für eingewachsene Zehennägel. Besonders betroffen sind jedoch Menschen, die unter einem sogenannten diabetischen Fußsyndrom leiden. Sie haben aufgrund von Durchblutungsstörungen oder Schädigungen der Nerven ein hohes Risiko für Probleme mit den Füßen. In diesen Fällen ist eine sehr schnelle und vor allem professionelle Behandlung durch einen medizinischen Fußpfleger erforderlich. Die Patienten selbst übersehen oftmals die Anzeichen wie leichte Rötungen und Schwellungen am Nagel. Aufmerksam werden die Patienten erst, wenn sie einen stechenden oder pochenden Schmerz verspüren. Wird der eingewachsene Nagel nicht behandelt, kann es zu schweren Infektionen kommen, die im schlimmsten Fall zu einer Amputation führen.
Die Kassen übernehmen die Kosten
Wer unter der Zuckerkrankheit leidet, sollte seine Füße regelmäßig kontrollieren. Zeigen sich Veränderungen, dann ist der Gang zum Hautarzt unumgänglich. Der Arzt entscheidet, welche Behandlung infrage kommt und medizinisch notwendig ist. Die Nagelkorrekturspange sorgt dafür, dass der Nagel nicht weiter einwächst und der Fuß sofort entlastet wird. Diese Behandlung durfte bisher aber nur von Ärzten vorgenommen werden. Gingen die Betroffenen zur Fußpflege, dann haben die Krankenkassen die Übernahme der Kosten für die Behandlung abgelehnt. Am 1. Juli 2022 wird sich das ändern, denn dann bezahlen die Kassen die Behandlung, auch wenn sie ein Podologe durchführt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Alle Betroffenen, die nach dem 1. Juli 2022 mit einem Rezept von ihrem Hautarzt zu einer medizinischen Fußpflege gehen, müssen für die Behandlung nicht mehr selbst aufkommen. Voraussetzung für diese kostenfreie Therapie ist, dass der Fußpfleger mit einer Nagelkorrekturspange arbeitet, und die Betroffenen ihre Zehennägel in regelmäßigen Abständen kontrollieren lassen. Ist dies der Fall, dann zahlt die jeweilige Krankenkasse.
Eine positive Entwicklung
Für die Deutsche Diabetes Gesellschaft ist das Ganze eine gute Nachricht, denn für manche Patienten war die finanzielle Hürde einfach zu hoch, wenn sie die nicht-operative Behandlung aus eigener Tasche bezahlen mussten. Die Behandlung mit der besonderen Spange kann effektiv dabei helfen, Operationen zu vermeiden. Nur wenn der Nagel stark entzündet ist, raten die Ärzte zu einer entlastenden Operation. Dabei wird das entzündete Gewebe sowie ein Teil des seitlichen Nagels entfernt.
Fazit
Für Patienten mit Diabetes sollte ein Besuch bei der Fußpflege zur Vorsorge gehören. Professionelle Podologen können auf einen Blick erkennen, ob eine Behandlung mit der Nagelkorrekturspange notwendig ist oder nicht. Geht der Patient bei den ersten Anzeichen eines diabetischen Fußes zur Fußpflege, dann erspart die Behandlung mit der Spange nicht nur schwere Komplikationen, sondern letztendlich auch einen operativen Eingriff. Eingewachsene Nägel, die weder eitern noch nässen, sollten alle zwei bis sechs Wochen von einem Podologen begutachtet werden. Falls das Gewebe aber nässt, eitert oder chronisch entzündet ist, dann ist eine schnelle Behandlung ratsam.
Bild: © Depositphotos.com / Magryt_Artur
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