Kosten für die Gesundheit von der Steuer absetzen

Eine neue Brille oder der , die oder eine Physiotherapie für den schmerzenden – diese Kosten für die können von der Steuer abgesetzt werden. Sie gehören zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, allerdings müssen dabei einige wichtige Punkte beachtet werden. Einer dieser Punkte ist, dass sich eine Prophylaxe aus steuerlicher Sicht nicht lohnt, denn vorbeugende medizinische Maßnahmen erkennt das Finanzamt leider nicht an.

Die persönliche Belastungsgrenze

Um die Ausgaben für die Gesundheit von der Steuer absetzen zu können, spielt die individuelle Belastungsgrenze eine wichtige Rolle. Alle Belastungen, die vom Finanzamt als zumutbar eingestuft werden, können bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, hängt zum einen von der Höhe der monatlichen Einkünfte, sowie vom Familienstand und von der Anzahl der ab. Wer wenig verdient, verheiratet ist und mehr als ein hat, sollte sich kundig machen, welche medizinischen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Die Steuererklärung online machen

Alle, die schon einmal eine Steuererklärung gemacht haben, wissen, wie schwierig sich das Ganze gestalten kann. Eine Lösung, diesem Problem aus dem Weg zu gehen, ist es, einen Steuerberater mit der Erklärung für den Fiskus zu beauftragen, was eventuell viel Geld kostet. Das digitale Zeitalter hingegen ermöglicht die einfachste und vielleicht auch effektivste Variante, und zwar eine Online Steuererklärung. Für die Steuererklärung auf dem Onlineweg muss man sich zunächst kostenlos registrieren. Dann werden die Daten beim zuständigen Finanzamt abgerufen und in einem Interview müssen Fragen zur Person beantwortet werden. Anschließend werden alle Angaben gecheckt, die Steuererklärung wird abgeben und damit ist alles erledigt.

Alle Belege sammeln

Wenn der Staat Geld sparen will, lässt er seine Bürger gerne im Ungewissen. Dies gilt ebenfalls für medizinische Kosten, die steuerlich absetzbar sind. Viele wissen zwar, dass es diese Möglichkeit gibt, aber nicht, wie sie im Einzelnen aussieht. Was kann abgesetzt werden und was nicht? Fahrkosten zu Krankenhäusern und Ärzten sind absetzbar, ebenso die Rezeptkosten und Zuzahlungen, die Versicherte für bestimmte Heilmittel zahlen müssen. Pflegekosten oder die Kosten für einen Kuraufenthalt sind immer absetzbar und fallen in der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen. Naturheilmittel und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel sind ebenfalls abzugsfähig. Hier lohnt es sich also, Belege und Quittungen zu sammeln. Selbst die Gebühren für ein Rezept sind im vollen Umfang von der Steuer absetzbar. Wer sich akupunktieren lässt oder vielleicht eine Sauerstofftherapie benötigt, kann diese Behandlungen bei der Steuer geltend machen. Hörgeräte und Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel im „engeren Sinn“ und daher ebenfalls von der Steuer absetzbar.

Fazit

Es mag komisch klingen, aber selbst wenn Angehörige dem Pflegepersonal im Altenheim, in dem die Oma betreut wird, Trinkgeld geben, können sie das in der Steuererklärung angeben. Allerdings muss sich dieses Trinkgeld in einem vernünftigen Rahmen halten und der Empfang muss quittiert werden. Wer einen Angehörigen zum Arzt begleitet und ihn zum Arzt fährt, sollte die Fahrkosten bei der nächsten Steuererklärung nicht vergessen. Grundsätzlich gilt: Alles, was mit medizinischen Belastungen finanzieller Art zu tun hat, kann bei der Steuererklärung eine Rolle spielen. Wer es sich in jeder Beziehung einfacher machen will, lässt sich alles bescheinigen, quittieren und macht dann die Steuererklärung online.

Bild: @ depositphotos.com / stokkete

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Ulrike Dietz

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