Berlin () – Das Cannabis-Gesetz, das seit 1. April gilt, wird für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zu einer enormen Belastung. Das schreibt die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Abfrage bei den Landesjustiz- und Innenministerien aller Bundesländer.
Die „Amnestie“ führt dabei bereits zu ersten greifbaren Ergebnissen: Eine hohe zweistellige Zahl an Häftlingen wurde schon aus der Haft entlassen. Mindestens 64 Häftlinge kamen laut Rücklauf aus den Ländern auf freien Fuß – Bayern etwa entließ 24 Gefangene, Baden-Württemberg 20 Häftlinge, Hessen neun Straftäter. Einige Länder wie Thüringen, Bremen und Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verzeichneten keine Entlassungen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz lieferten keine Zahlen.
Die Zahl an die zu prüfenden Verfahren bewegt sich im sechsstelligen Bereich. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalens etwa spricht auf Anfrage von 60.000 Verfahren, die infrage kommen. Niedersachsen listet 16.100 Fälle auf. Aus dem bayerischen Justizministerium heißt es, man müsse mehr als 29.000 Akten prüfen. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 6.500 Verfahren. „Eine derartige rückwirkende Amnestie ist in der deutschen Geschichte aus guten Gründen ein absoluter Exot“, sagte ein Sprecher des Bremer Justizministeriums.
Die Umfrage ergab, dass die Akten in den meisten Bundesländern händisch durchsucht werden müssen. Der zeitliche Aufwand nur bei den Staatsanwaltschaften schwanke zwischen 15 und 60 Minuten pro Akte, gibt etwa das Justizministerium Baden-Württembergs an. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte derselben Zeitung: „Die Teil-Legalisierung von Cannabis geht grundsätzlich in die falsche Richtung. Die Neuregelung ist äußerst kompliziert ausgestaltet. Sie enthält allein 37 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher.“
Es gibt keine bundeseinheitliche Bußgeldregelung. Bisher hat nur Bayern einen konkreten Katalog vorgestellt, mit hohen Bußgeldern etwa für das Kiffen in Sichtweite von Kitas und Schulen. Aus den anderen Bundesländern heißt es übereinstimmend, man erarbeite gerade einen Bußgeldkatalog, könne aber noch keine genauen Bußgeldhöhen nennen.
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„Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv)
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