Das besagt das neue Pflegeberufereformgesetz

Mit dem Inkrafttreten vom neuen Pflegeberufereformgesetz ab 1. Januar 2020 ist die von Pflegeausbildungen in der Kinderkranken-, Kranken- und in einer gemeinschaftlichen inkludiert. Experten erwarten von der Vereinfachung durch die Reform ein positiveres Image und mehr Anerkennung für die Pflegeberufe.

Ziel der neuen Reform des Pflegeberuferegesetzes war die Vereinheitlichung mehrerer Ausbildungen und ein einheitlicher Standard. Durch die generalistische Pflegeausbildung werden Auszubildende in der von aus allen Altersstufen ausgebildet, um sie optimal zu versorgen.

 

Was ist neu in der Pflege?

Anders als die bisherigen Pflegeausbildungen beinhalten die neuen standardisierten Ausbildungen deutlich mehr Praxisbezug. So haben die Auszubildenden die , das gelernte Wissen auch in der Praxis anzuwenden bzw. praxisorientiertes Fachwissen im Bereich der Pflege zu vertiefen.

Bislang kostete die Ausbildung, nun ist die Pflegeausbildung für jeden Auszubildenden kostenlos. Zudem gibt es ab Beginn der generalistischen Pflegeausbildung eine Vergütung durch ein monatliches Ausbildungsgehalt.

 

Vereinheitlichung von Standards und Ausbildung

Neben der Vereinheitlichung des Lehrplans erfolgt auch die Finanzierung einheitlich über die Landesfonds. Wer die Ausbildung beginnen möchte, muss einen Realschulabschluss vorweisen oder alternativ den Hauptschulabschluss mit einer Ausbildung zum Pflegehelfer bzw. Pflegeassistenten ergänzen. Danach ist die Ausbildung zur Pflegefachkraft möglich und es wird ein Drittel der bisherigen Ausbildung angerechnet.

Außerdem steht die generalistische Pflegeausbildung auch Menschen offen, die nach der Hauptschule einen anderen Berufsweg gewählt haben und sich jetzt umorientieren möchten. Durch den demografischen Wandel steigt der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften stetig an. Nur eine zeitgemäße und hochwertige Ausbildung in der Altenpflege, aber auch in der Kranken- und Kinderkrankenpflege gewährleistet die optimale Versorgung von Menschen, die einer Pflege bedürfen.

 

Bessere Karrierechancen

Gleichzeitig soll die neue Pflegeausbildung das Berufsbild attraktiver machen. Der einheitliche Abschluss ist ideal für Menschen, die sich noch nicht festlegen möchten auf ihr späteres Berufsziel. So bietet die generalistische Pflegeausbildung die Möglichkeit, mehr Perspektiven und Chancen auf abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten sowie Entwicklungen bieten.

Die Inhalte in den Pflegeausbildungen für die Kinderkrankenpflege und die Krankenpflege wurden bislang getrennt, dennoch überschneiden sie sich inhaltlich. So sind das bisherige Alten- und das Krankenpflegegesetz einem reformierten Pflegeberufegesetz gewichen.

 

Der Lehrplan in der generalistischen Pflegeausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft verläuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Nach dem Abschluss ist man Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann. Die Theorie wird an der Pflegeschule unterrichtet, der praktische Teil erfolgt in verschiedensten Pflegebereichen und Ausbildungseinrichtungen. So gewinnt die zukünftige Pflegefachkraft ein breites Spektrum an praktischer Erfahrung.

Die ersten beiden folgen einem einheitlichen Lehrplan mit Wahlrecht auf Spezialisierung. Dieser Vertiefungseinsatz wird bereits im Ausbildungsvertrag vereinbart. Vier bis sechs Monate, bevor das letzte Ausbildungsdrittel beginnt, entscheiden sich die Auszubildenden für einen Schwerpunkt. Ziel ist es, einen Abschluss mit einer Spezialisierung für Altenpflege oder - und Kinderkrankenpflege zu erwerben. Sobald zwei Drittel der Ausbildungszeit beendet sind, gibt es eine Zwischenprüfung.

Bei einem höheren Gehalt und einer hochwertigen Vorbereitung auf den findet eine ausgebildete Pflegefachkraft ein neues Arbeitsfeld in einer stationären oder ambulanten Einrichtung in der Gesundheitsversorgung. Außerdem ist der Abschluss einer generalistischen Pflegeausbildung EU-weit anerkannt, sodass man auch im EU-Ausland kann.

 

Bildquelle: Pixabay

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