Welche Zuschüsse werden von den Krankenkassen übernommen?

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Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und ein Hörgerät, eine Gehhilfe, Zahnersatz oder vielleicht auch einen Treppenlift benötigt, der hat schlechte Karten, denn die gesetzlichen Kassen übernehmen lediglich die sogenannte Grundversorgung. Trotzdem muss niemand, der schlecht hören oder keine Treppen mehr steigen kann, auf die nötigen Hilfen verzichten, denn die Kassen zahlen immerhin einen Zuschuss. Bei einigen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einem Hörgerät, wird die Kasse unter bestimmten Umständen die Kosten sogar komplett übernehmen. Aber welche Zuschüsse werden übernommen und was kann man unternehmen, wenn die Kasse sich weigert, zu zahlen?

Das Beispiel Hörgerät

Wenn das Gehör nachlässt, dann kann ein Hörgerät für Abhilfe sorgen, aber Hörgeräte sind nicht günstig zu haben. Je nach Ausstattung schwanken die Preise zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro und die Betroffenen müssen in der Regel im Schnitt 1600 Euro aus der eigenen Tasche dazulegen. Das kann sich nicht jeder leisten und daher lohnt es sich, zum einen nach einem bezahlbaren Modell zu schauen und sich zum anderen bei der Kasse nach einem Zuschuss zu erkundigen. Vor vier Jahren wurde der Zuschuss für ein Hörgerät von 421,28 Euro auf 784,94 Euro angehoben, aber dieser Zuschuss reicht bei Weitem nicht aus, wenn es um ein qualitativ gutes Hörgerät geht. Wer ein Hörgerät für beide Ohren benötigt, der hat doppeltes Pech, denn für das zweite Ohr wird nur ein Zuschuss von 586,87 Euro bewilligt.

Wann muss die Kasse zahlen?

Normalerweise muss jeder, der gesetzlich krankenversichert ist und ein Hörgerät benötigt, die Differenz zwischen dem Endpreis und dem Zuschuss der Krankenkasse selbst bezahlen, aber das muss nicht immer der Fall sein. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, alle anfallenden Kosten für ein Hörgerät komplett zu übernehmen, auch dann, wenn der Kaufpreis über der Höhe des Zuschusses liegt. Die Betroffenen müssen bei der Krankenkasse einen Kostenerstattungsantrag stellen und das Gutachten eines Ohrenarztes sowie eines Hörgeräteakustikers vorlegen. Wichtig ist, dass das Hörgerät voll digitalisiert ist, mindestens vier Frequenzkanäle, drei Hörprogramme, eine Unterdrückung der Rückkopplung und auch eine Störschallreduzierung hat. Nur Geräte, die diese Kriterien aufweisen, werden von den Krankenkassen berücksichtigt.

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Gibt es Zuschüsse für die Kur?

Die Zeiten, in denen die Krankenkassen den Versicherten eine kostenlose Kur angeboten haben, sind lange vorbei. Oftmals müssen Kredite aufgenommen werden, um eine notwendige mehrwöchige Kur machen zu können. Wer Zuschüsse von der Krankenkasse möchte, der muss zunächst einmal selbst aktiv werden und einen geeigneten Kurort finden. Wurde vielleicht in Absprache mit dem Hausarzt ein passender Kurort gefunden, dann muss der Arzt den Kurantrag bescheinigen und bei der Krankenkasse muss der Zuschuss beantragt werden. Der Zuschuss wird in der Regel nur für drei Wochen gewährt, wer länger kuren möchte, der muss Rücksprache mit der Kasse nehmen. Lehnt die Kasse einen Zuschuss für die Verlängerung ab, dann sollte Widerspruch eingelegt werden. Wenn die Kasse trotzdem ablehnt, dann bleibt noch die Möglichkeit, die Kosten bei der nächsten Lohn- oder Einkommenssteuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Der Problemfall Zähne

Eine Zahnbehandlung ist in den meisten Fällen mit hohen Kosten verbunden, aber die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen viele Zahnbehandlungen. In der Regel zahlt die Krankenkasse die Hälfte der Zahnbehandlung, die restlichen 50 % muss der Versicherte selbst bezahlen. Wenn sich der Versicherte zum Beispiel einen Teil des Zahns abbricht, dann sieht die Grundversorgung eine Teilverblendung vor. Der Eigenanteil beläuft sich in diesem Fall auf eine Summe zwischen 200,- und 300,- Euro, wenn es sich hingegen um einen sichtbaren Zahn handelt, dann kommt nur eine Vollverblendung infrage, hier kann der Eigenanteil bis zu 600,- Euro kosten. Implantate werden von den Kassen grundsätzlich nicht bezuschusst, aber es gibt Ausnahmen. Wenn ein Patient ein Implantat statt der Regelversorgung wählt, dann handelt es sich um eine sogenannte andersartige Versorgung und er bekommt einen festen Zuschuss. Damit bezahlt die Krankenkasse die Hälfte der Summe, die bei einer Versorgung durch eine Brücke anfallen würde. Der Eigenanteil liegt hier aber immer noch zwischen 1400 und 2500 Euro.

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Wenn es um die Zahnbehandlung geht, lohnt es sich, sehr genau hinzuschauen, denn die Zuschüsse variieren stark. Die Kassen orientieren sich beim Zuschuss für die Zahnbehandlung nur an den günstigsten Varianten und wenn es eine preiswerte Möglichkeit zum Beispiel beim Zahnersatz gibt, dann wird auch nur dieser Zahnersatz bezuschusst. Widersprüche sind meist wirkungslos, da die Kassen sich immer auf die billige Grundversorgung berufen werden.

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Ulrike Dietz