Für Kinder ist es ein bedeutender Schritt, wenn sie zum ersten Mal Radfahren können. Die meisten haben zuvor auf dem Dreirad geübt und sind dann mit Stützrädern gefahren, aber wenn die stützenden Räder abmontiert werden und es mit dem Radeln klappt, dann ist das ein großer Tag. Mit einer vernünftigen Verkehrserziehung können auch schon kleinere Kinder am Straßenverkehr teilnehmen, selbst wenn das sehr anspruchsvoll ist. Die Kinder müssen nicht nur das Rad beherrschen, sie müssen auch auf viele Dinge achten, die um sie herum geschehen.
Welches Fahrrad ist das richtige?
Kinder wachsen schnell und viele Eltern überlegen, welche Fahrradgröße wohl richtig ist. Ab welchem Alter sollte das Rad wie viel Zoll haben? Hier spielt aber nicht nur das Alter, sondern auch die Größe des Kindes eine entscheidende Rolle.
Hier erfahren Sie, welche Fahrradgröße für welches Alter geeignet ist:
- Drei und vier Jahre – 104 cm – 12 bis 14 Zoll
- Vier und fünf Jahre – 110 cm – 12 bis 16 Zoll
- Fünf und sechs Jahre – 116 cm – 14 bis 18 Zoll
- Sechs und sieben Jahre – 122 cm – 16 bis 20 Zoll
- Sieben und acht Jahre – 128 cm – 18 bis 20 Zoll
- Acht und neun Jahre – 134 cm – 18 bis 20 Zoll
- Neun und zehn Jahre – 140 cm – 20 bis 24 Zoll
- Zehn und elf Jahren – 146 cm – 24 Zoll
Beim Kauf sollten die Eltern darauf achten, dass der Sattel verstellt werden kann, denn so kann das Rad noch eine gewisse Zeit „mitwachsen“.
Auf Nebenstrecken üben
Bevor es in den Straßenverkehr geht, sollten Eltern mit ihren Kindern das Radfahren auf ruhigen Nebenstrecken üben. Die Kinder sollten dabei zunächst hinter den Eltern herfahren, um zu sehen, wie diese sich in bestimmten Situationen verhalten. Eltern sollten nie vergessen, dass die Wahrnehmung von Kindern eine ganz andere ist, als die von erwachsenen Menschen, denn Kinder haben ein engeres Sichtfeld. Das gilt auch für das nach links und rechts schauen, wenn eine Straße überquert werden muss. Kinder können zudem Geräusche noch nicht so orten und sie erkennen nicht rechtzeitig, woher die Motorgeräusche kommen. Erst im Grundschulalter können Kinder Geschwindigkeiten und Bremswege einigermaßen gut abschätzen. Daher sollten Eltern ihre Kinder erst dann alleine zur Schule fahren lassen, wenn sie alt genug sind, sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können.
Kinder im Straßenverkehr – das sagt das Verkehrsrecht
Kinder, die noch keine acht Jahre alt sind, müssen auf dem Bürgersteig fahren, denn die Straße und auch der Radweg sind für sie noch tabu. Kinder bis zehn Jahre können es sich aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder auf dem Gehweg fahren möchten und wenn die Eltern mitfahren, dann müssen sie auf der Straße oder auf dem Radweg fahren, auf den Gehweg dürfen sie nicht. Eltern haben grundsätzlich die Aufsichtspflicht, wenn sie ihr Kind auf dem Rad begleiten, wenn sie jedoch nicht in der Nähe sind und es passiert etwas, dann gilt das nach dem Verkehrsrecht als Verletzung der Aufsichtspflicht. Da sie aber nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfen, fällt es oftmals schwer, den Nachwuchs im Auge zu behalten. Um diese Lücke im Gesetz zu schließen, empfehlen Rechtsexperten, dass Kinder und Eltern gemeinsam auf der Straße fahren. Allerdings ist das nur zu empfehlen, wenn die Kinder wirklich fest im Sattel sitzen und ausreichend Übung im Radfahren haben.
Nur mit Helm
Immer wieder wird die Politik aufgefordert, eine Helmpflicht für Radfahrer einzuführen. Aber selbst wenn es noch freiwillig ist, Kinder sollten generell nie ohne einen schützenden Helm aufs Fahrrad steigen. Der Helm sollte genau zur Kopfgröße passen und der Kinnriemen samt Kinnschutz darf nicht zu eng eingestellt sein, denn das kann bei einem Unfall gefährlich werden.
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