Kuren für werdende Mütter

Für jede Frau ist eine eine ganz besondere Herausforderung. Dabei sind sie nicht nur körperlichen, sondern oft auch seelischen Belastungen ausgesetzt. Herkömmliche Unterstützung ist dann oft nicht mehr ausreichend. Unter Umständen kann hier eine Kur hilfreich sein, die mehrere Wochen andauert.

Gerade, wenn während einer Schwangerschaft gesundheitliche Belastungen entstehen und es dadurch zu Komplikationen kommt, kann eine Kur sinnvoll sein. Immerhin wirkt sich die der werdenden Mutter auch unmittelbar auf das ungeborene Kind und dessen Gesundheit aus. Auch eine Störung bei der kindlichen Entwicklung bleibt für die Gesundheit der Mutter nicht ohne Auswirkungen.

In Deutschland gibt es mittlerweile einige Einrichtungen, die sich auf Kuren für werdende Mütter spezialisiert haben. Diese besonderen Kuren für werdende Mütter sind vor allem an Schwangere gerichtet, bei denen der betreuende Gynäkologe eine so genannte Risikoschwangerschaft festgestellt hat.

Ziel einer solchen Kur ist es, eine Stabilisation der gesundheitlichen und auch seelischen Situation der werdenden Mutter herbeizuführen. So soll ein möglichst komplikationsloser Schwangerschaftsverlauf erreicht, Klinikaufenthalten vor der Geburt und Risikogeburten soll dadurch vorgebeugt werden.

Welchen Voraussetzungen müssen für eine Kur in der Schwangerschaft erfüllt werden?

Eine Kur während der Schwangerschaft kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage. Unterschieden wird dabei in verschiedene Gründe:

  • anamnestische Indikationen (z. B. Zustände nach Abort oder Totgeburt, genetisch belastete Anamnese, Zustände nach Schwangerschaften mit abortivem Ausgang, Betreuung bei einer fetalen Wachstumsretardierung)
  • schwangerschaftsbezogene Indikationen (z. B. Abortangst, Eisenmangelanämie, Adaptionsprobleme an , Hyperemesis grav. oder Zustand nach Hyperemesis grav., Zervixinsuffiziens, Abortus imminens, Untergewicht oder aber mangelnde bzw. übermäßige Gewichtszunahme, sehr niedriges oder hohes Alter der werdenden Mutter)
  • psychosomatische Indikationen (z. B. Überforderung mit deutlichen Belastungsreaktionen wie Angst oder depressiver Verstimmung, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Essstörungen, innere Unruhe, Anpassungsstörungen, )
  • psychische Indikationen (z. B. Zustände nach behandelten Angststörungen, nach depressiven Episoden, akute psychische Belastungen)
  • sonstige Indikationen (z. B. Endometriose, Toxoplasmose-Infektionen, Schilddrüsenerkrankungen durch Jodmangel, - sowie Stoffwechselstörungen, Migräne, Kreuz- und )

Es gibt jedoch auch Gründe, die eine Kur während der Schwangerschaft ausschließen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Borderline-
  • akute Psychosen
  • Schizophrenie
  • akuter Missbrauch von Suchtmitteln
  • nicht eindeutig geklärte internistische Krankheitsbilder

Das Therapiekonzept während einer Kur für Schwangere

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Im Rahmen einer Kur für Schwangere werden die Konzepte der Therapie speziell auf die Bedürfnisse werdender Mütter abgestimmt. Dabei wird ein „ganzheitliches“ Konzept verfolgt, welches sowohl körperliche als auch seelische Belastungen mit einbezieht. Bewegungstherapie, psychotherapeutische Begleitung, allgemeine Lebensberatung, Gesprächsgruppen, Ernährungsberatung sowie Vermittlung von Techniken zur Entspannung gehören neben der medizinischen Betreuung ebenfalls zum Therapieangebot. Im Vordergrund steht dabei vor allem die spürbare Entlastung und auch Erholung der werdenden Mutter.

Bei einer Schwangerenkur erfolgt für die werdenden Mütter eine Rundum-Betreuung durch Ärzte, Hebammen sowie Krankenschwestern. Oft gibt es Angebote wie , „Phantasie-Reisen“, Wassergymnastik oder Geburtsvorbereitung. Auch kreative Angebote sind möglich. Die Kureinrichtungen verstehen sich dabei weniger als Klinik, sondern vielmehr als Vorsorgeeinrichtung. Ultraschalluntersuchungen oder auch CTG sind zwar vorhanden, kommen aber nur bei medizinischer Notwendigkeit zum Einsatz. Oft erfolgt – wenn es um Notfälle geht – auch mit einem nahe gelegenen Klinikum kooperiert.

Wie wird eine Kur für Schwangere beantragt?

Abzüglich der üblichen Zuzahlung von 10 Euro pro Tag übernehmen die gesetzlichen in begründeten Fällen die Kosten einer Kur für Schwangere. Auf Anfrage oder auch auf ihren Internetseiten stellen sowohl die Krankenkassen als auch die Kureinrichtungen einen entsprechenden „Antrag auf Vorsorgeleistungen für Schwangere“ zur Verfügung, welchen der betreuende Gynäkologe ausgefüllt zur Bearbeitung bei der Krankenkasse einreicht. Gleichzeitig sollten schwangere Frauen schon mit der ausgewählten Kureinrichtung in Kontakt treten, um ihren Wunschtermin für die Anreise vereinbaren zu können.

Noch werden Kuren für schwangere Frauen eher selten angetreten – das liegt mitunter auch daran, dass derartige Kuren noch nicht sehr weit verbreitet und bekannt sind. Auch werden sie von nur wenigen Kureinrichtungen angeboten. Schwangere Frauen, die eine solche Kur in Anspruch nehmen möchten und beim Ausfüllen des Antrags benötigen, können sich an Schwangerschaftsberatungsstellen oder auch an das Müttergenesungswerk wenden.

Bild: © Depositphotos.com / fineart

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