Ambulante Pflegedienste – für einen lebenswerten Lebensabend

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Wenn Eltern und Großeltern pflegebedürftig werden, dann stehen die meisten Familien vor einem großen Problem. Wer soll sich um die Senioren kümmern? Wer bezahlt die nötigen Pflegeleistungen und wie kann verhindert werden, dass Vater oder Großmutter in ein Heim müssen? Vielfach fehlen die finanziellen Mittel für die Unterbringung in einem Heim, zudem können sich nicht alle Senioren mit dem Gedanken anfreunden, ihren Lebensabend in einem Altenheim zu verbringen, sie wollen vielmehr in ihrer vertrauten Umgebung, ihrem Zuhause bleiben. Um die Familie bei der Pflege zu unterstützen, ist ein ambulanter Pflegedienst die beste Wahl.

Viele Formalitäten

Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, dann wartet auf die Familie eine Vielzahl von Dingen, die erledigt werden müssen. So muss zum Beispiel die Pflegestufe beantragt werden, die Frage der anstehenden Kosten muss beantwortet werden und welche Form der Pflege erforderlich ist. Braucht die Großmutter Pflege rund um die Uhr, oder wird die Pflege nur stundenweise benötigt? Welchen Umfang muss die Betreuung haben, wie muss die Pflege innerhalb der eigenen vier Wände organisiert werden? Es ist vor allem die Kostenfrage, die viele Familien beunruhigt, denn sie wissen nicht, welche pflegerische Leistung letztendlich wie viel kosten wird.

Wer trägt welche Kosten?

Wer trägt die Kosten, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird? In erster Linie sind die Krankenkassen und die Pflegeversicherung für die anfallenden Kosten zuständig, aber wie viel die Pflege im Einzelnen kostet, das hängt immer vom Grad der Pflegestufe ab. An einem Beispiel lässt sich leicht erklären, wie sich die Kosten für die Pflege zusammensetzen:

  • Eine alte Dame benötigt fünfmal in der Woche Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst, an den Wochenenden übernimmt die Familie die Pflege. Die Grundpflege umfasst das Waschen, Lagern und Betten der alten Dame, die noch selbstständig essen kann. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, aber geschätzt werden sich diese Kosten auf 820.- Euro im Monat belaufen. Hat die alte Dame Pflegestufe 1 (zukünftig Pflegegrad 2) dann übernimmt die Pflegeversicherung knapp 468,- Euro, die alte Dame selbst oder die Familie müssten die restlichen 352,- Euro selbst bezahlen. Sollte die Rente der alten Dame nicht ausreichen oder wenn die Familie den Selbstkostenanteil nicht aufbringen kann, dann übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Siehe auch:  Moderner Zahnersatz

Den richtigen Pflegedienst finden

Es gibt eine große Auswahl von Pflegediensten und das macht es den Angehörigen nicht eben einfach, den passenden Pflegedienst zu finden. Bei der Wahl sollten mehrere Kriterien eine entscheidende Rolle spielen. Qualifizierte Fachkräfte sind nur ein Aspekt bei der Pflege der Angehörigen, aber auch das Serviceangebot abseits der Pflege sollte bei der Wahl eine Rolle spielen. Ein Ambulanter Pflegedienst München hilft den Angehörigen in vielen Bereichen und kümmert sich unter anderem auch um die Klärung der Kostenfrage. Der Pflegedienst EMMA aus München bietet zeitlich begrenzte Pflege, aber auch eine rund um die Uhr Versorgung sowie eine Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege – eine Entlastung für die Angehörigen

Wenn der Umzug in ein Seniorenheim keine Option ist und die Familie sich selbst um die Eltern oder Großeltern kümmern, dann spielt die sogenannte Verhinderungspflege eine wichtige Rolle. Die Pflege eines Familienmitglieds ist sowohl physisch als auch psychisch eine große Belastung und führt viele Familien nicht selten an ihre Grenzen. Die Verhinderungspflege bietet in solchen Fällen die Möglichkeit, einmal Urlaub zu machen oder eine kleine Auszeit zu nehmen. Auch wenn die pflegenden Angehörigen krank werden, dann übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege ein ambulanter Pflegedienst alle anfallenden Aufgaben. Selbst wenn die Pflegeversicherungen mit falschen Informationen oder fadenscheinigen Begründungen die Anträge auf Verhinderungspflege ablehnen, auf die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben die pflegenden Angehörigen einen Rechtsanspruch, zwischen den einzelnen Gemeinden und den Bundesländern gibt es da keinerlei Unterschiede.

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Ulrike Dietz