Rezeptfrei: Die „Pille danach“

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Es kann so schnell gehen: Hier eine vergessene Pille, da ein geplatztes Kondom und schon ist es da: Das beunruhigende Gefühl, ungewollt schwanger zu werden. Die „Pille danach“ ist seit einigen Jahren eine konträr diskutierte Möglichkeit der Schwangerschafts-Verhütung. Das Besondere an ihr: Sie verhindert die Schwangerschaft auch nach dem Zeitpunkt der vermuteten Befruchtung. Während bis vor Kurzen noch ein Gang zum Frauenarzt und ein umfassendes Aufklärungsgespräch nötig waren, um die Pille danach zu erhalten, ist sie seit Anfang des Jahres rezeptfrei erhältlich. Doch wie kam es zu dem plötzlichen Sinneswandel?

Pille danach: Schnellere Verfügbarkeit

Mittlerweile gibt es zwei „Pillen danach“ auf dem deutschen Markt. Die unterschiedlichen Wirkstoffe heißen Levonorgestrel und Ulipristalacetat. Beide haben eines gemeinsam: Ihre Wirkung ist vom Zeitpunkt der Einnahme abhängig. Verallgemeinert lässt sich sagen: Je eher die „Pille danach“ eingenommen wird, umso wahrscheinlicher ist ein Abbruch der Schwangerschaft. Dieser Fakt war einer der Hauptgründe dafür, die „Pille danach“ rezeptfrei anzubieten.

Wer vor dieser Neu-Regelung ein Rezept für die spezielle Pille haben wollte, musste zunächst seinen Frauenarzt aufsuchen. Hatte dieser schon Feierabend oder keine freien Termine mehr beziehungsweise stand das Wochenende ins Haus, wurde es für viele Betroffene schon ziemlich knapp.

Wirkung und Nebenwirkung der Pille danach

Die beiden Wirkstoffe für die Pille danach werden als „relativ sicher“ eingestuft.

Wirkstoff Maximale Wirkungsdauer Möglichkeit der Schwangerschaft Preis
Levonorgestrel Bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr 3:100 Etwa 18 Euro
Ulipristalacetat Bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr 1:100 Etwa 35 Euro

Viele Frauen fragen sich häufig: Wie wirkt die Pille danach? Es handelt sich hierbei um ein Mittel, das den Eisprung der Frau nach hinten verschiebt, indem die Prduktion bestimmter Hormone verhindert wird. Experten weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Einnahme der „Pille danach“ keinesfalls um Abtreibung handelt. Wurde die Eizelle bereits von den Spermien des Mannes befruchtet, verliert die Pille ihre Wirksamkeit. Eine Schwangerschaft kann in diesem Fall nicht mehr durch die Einnahme des Mittels verhindert werden.

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Die „Pille danach“ ist jedoch nicht nur für die Unterbindung einer Schwangerschaft zuständig. Sie ist auch verantwortlich für zahlreiche Nebenwirkungen, die in unterschiedlich hohem Maße bei den Patientinnen auftreten können. Zu den Nebenwirkungen der „Pille danach“ zählen unter anderem:

  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Kopfschmerzen
  • Schmierblutungen
  • Verfrühtes oder verspätetes Einsetzen der nächsten Regelblutung

Kam es innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme der „Pille danach“ zum Erbrechen, sollte das Mittel mit einem gleichen Wirkstoff erneut eingenommen werden. Andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass die Schwangerschaft tatsächlich unterbunden wird.

Rezeptfrei bedeutet nicht Voraussetzungsfrei

Seitdem die „Pille danach“ rezeptfrei ist, liegt es in der Verantwortung der Apotheker, an wen diese das Mittel herausgeben. Prinzipiell kann jede Frau, die älter als 14 Jahre ist, die „Pille danach“ in einer Apotheke verlangen. Die meisten davon werden sie auch nach Beantwortung einiger Fragen (Wann fand der Geschlechtsverkehr statt? Welches Verhütungsmittel hat versagt? etc.) erhalten. Ein solches Beratungsgespräch ist notwendig, um herauszufinden, ob die Einnahme der „Pille danach“ überhaupt notwendig ist und, wenn ja, welcher Wirkstoff geeignet ist.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Freunde, Verwandte oder der Partner in die Apotheke gehen und die Pille erhalten wollen. In einem solchen Fall verweigern Apotheker häufig die Ausgabe der „Pille danach“. Auch der Verdacht, die Pille wird auf Vorrat gekauft, ist ein Grund für Apotheker, das Mittel nicht auszugeben.

Wann ist ein Gang zum Arzt unverzichtbar?

Mädchen unter 14 Jahren erhalten die Pille danach nicht rezeptfrei. Gehen diese in die Apotheke, werden sie direkt zum Frauenarzt verwiesen.

Darüber hinaus haben alle jungen Frauen bis 20 Jahren die Möglichkeit, einen Frauenarzt aufzusuchen und sich ein Rezept für die „Pille danach“ ausstellen zu lassen. Dieses bewirkt nämlich, dass die Kosten für das Mittel von der Krankenkasse übernommen werden und somit entfallen.

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