Immer noch viel zu wenige Organspenden in Deutschland!

Obwohl in über 10000 schwerkranke auf eine angewiesen sind, ist die Zahl der Spender immer noch zu gering und rückläufig. Trotz zahlreicher Kampagnen und Aufklärungsaktionen sind nicht genügend bereit, nach ihrem Tod als anderen Patienten zu helfen – doch woran liegt das?

Durch die moderne hat sich die von Organen oder auch von Gewebe zu einem etablierten Verfahren entwickelt. Die Risiken und Gefahren sind mittlerweile abschätzbar und für Organempfänger auch bei gleichbleibender Lebensqualität erträglich.

Rechtliche Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik werden durch das Transplantationsgesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass Organe nach dem Tod eines Menschen immer dann entnommen werden dürfen, wenn dieser sich zu Lebzeiten bereits eindeutig zustimmend geäußert hat oder wenn die nächsten und engsten Angehörigen einer Organspende nach dem Tod zustimmen (sogenannte Zustimmungsregelung). Ein gilt dabei als explizit erklärter Wille des Verstorbenen und entbindet die Hinterbliebenen von den oft moralisch belastenden Entscheidungen diesbezüglich. Ebenso kann eine den Willen zur Organspende explizit aufnehmen.

Die nächsten Angehörigen haben sich bei Zweifeln an dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu orientieren.

Diskutiert wird hier immer wieder, ob diese Regelung die Nachfrage an Organen decken kann. Die Statistik zeigt eindeutig, dass immer noch ein erheblicher Mangel an potenziellen Organspendern besteht – eine Änderung der gesetzlichen Regelungen wäre hier unvermeidbar, um diese Situation zu optimieren.

Rechtliche Situation in anderen Ländern

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Außerhalb Deutschlands werden Organspenden gesetzlich anders geregelt: So sehen viele Länder ein Widerspruchsrecht vor. Das bedeutet, dass nur dann von einer Organentnahme nach dem Tod abgesehen wird, wenn der Verstorbene zuvor explizit erklärt hat, nicht zur Organspende bereit zu sein.

Diese Widerspruchsregelung hat vor allem dafür gesorgt, dass kranken Patienten, die auf eine Transplantation angewiesen sind, mehr Spenderorgane zur Verfügung stehen. In Deutschland wird aktuell eine Kombination aus geltender Zustimmungsregelung und Widerspruchsregelung diskutiert.

Bild: © Depositphotos.com / alexraths

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