Fällt die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente?

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In dieser Woche steht ein denkwürdiges Urteil an: Der Europäische Gerichtshof entscheidet darüber, ob die deutsche Regelung der Preisbindung für verschreibungspflichtige gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstößt.

Ein Verstoß und damit eine notwendige Neuregelung würde vor allem ausländische Versandapotheken betreffen, die dann im Sinne des freien Warenverkehrs Rabatte und andere Boni auch auf verschreibungspflichtige Arzneien gewähren dürften.

Die bisherige Regelung

Die Arzneimittelpreisverordnung (kurz: AMPreisV) hat bisher dafür gesorgt, dass im gesamten Bundesgebiet verschreibungspflichtige Medikamente zu einheitlichen Preisen abgegeben wurden. Praktisch bedeutet dies: Ob München oder Flensburg – ein mit einem Rezept eingelöstes , das der ärztlichen unterliegt, kostet überall die gleiche Summe.

Rabatte oder Reduzierungen finden somit keine Anwendung: Auch eine Kombination mit anderen Rabattsystemen ist im Fall von verschreibungspflichtigen nicht zulässig.

Damit wird zumindest für diesen Bereich ein Wettbewerb unter Apotheken ausgeschlossen: Da die Preisbindung für alle Apotheken verbindlich gilt, ist eine Konkurrenz im Sinne der freien Marktwirtschaft hier effektiv nicht möglich. Fraglich ist, inwieweit diese Regelung auch auf Apotheken zutrifft, die ihren Sitz im Ausland haben, aber über den Versand auch in Deutschland Patienten beliefern.

Bisher hat dieses System trotz aller Kritiken für eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten gesorgt. Daneben wird es allgemein als eine der tragenden Säulen für das effektive und funktionierende Gesundheitssystem in Deutschland angesehen.

Problematik & Vorteile der bisherigen Regelung

Kritik an der Preisbindung resultiert vor allem aus der Tatsache, dass ein freier Markt – wie er im europäischen Wirtschaftsraum eben beabsichtigt ist – mit einer ländereigenen Regelung zur Preisbindung nicht vereinbar ist.

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Gerade -Versandapotheken versuchen seit Jahren, den Apothekenmarkt mit neuen Ansätzen in einen konkurrenzgeprägten „Marktplatz“ zu verwandeln. Dies beinhaltet auch Rabatte, Preisreduzierungen und Sonderangebote – bisher in Deutschland undenkbar.

Andererseits stellt sich die Frage, inwieweit Kranke und Patienten, die Medikamente tagtäglich brauchen, zu einem Preisvergleich wirklich befähigt sind – wer davon ausgeht, dass hierunter auch chronisch Schwerkranke und bettlägerige Patienten zu subsumieren sind, kann nicht wirklich annehmen, dass gerade diese Personengruppe in der Lage ist, Preisvergleiche anzustellen.

Damit ist die bisherige Regelung vor allem als das zu sehen, was sie bisher war: ein Dienst am Patienten!

Bild: © Depositphotos.com / gemphoto

Häufige Fragen

Was entscheidet der Europäische Gerichtshof in dieser Woche?

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.

Was ist die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)?

Die AMPreisV regelt, dass verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland zu einheitlichen Preisen verkauft werden müssen, unabhängig vom Standort der Apotheke.

Wie wirkt sich die Preisbindung auf ausländische Versandapotheken aus?

Sollte die Preisbindung fallen, könnten ausländische Versandapotheken Rabatte und Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten, was den Wettbewerb erhöhen würde.

Welche Kritik gibt es an der Preisbindung?

Die Hauptkritik ist, dass die Preisbindung einen freien Markt verhindert und den Wettbewerb unter Apotheken ausschließt.

Wie profitieren Patienten von der bisherigen Preisbindung?

Die Preisbindung sorgt für eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten und schützt Patienten vor Preisvergleichen, die für viele, insbesondere chronisch Kranke, schwierig sein können.

Könnten Patienten von Rabatten bei Medikamenten profitieren?

Ja, wenn die Preisbindung fällt, könnten Patienten von niedrigeren Preisen und Rabatten durch ausländische Versandapotheken profitieren.

Wie könnte sich ein Urteil gegen die Preisbindung auf den deutschen Apothekenmarkt auswirken?

Ein Urteil gegen die Preisbindung könnte zu mehr Wettbewerb führen, was möglicherweise zu niedrigeren Preisen, aber auch zu Unsicherheiten in der Versorgung führen könnte.

Wie lange besteht die Preisbindung bereits?

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente besteht seit vielen Jahren und ist ein fester Bestandteil der deutschen Arzneimittelversorgung.

Was könnte die Zukunft der Preisbindung sein?

Die Zukunft der Preisbindung hängt vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab, das möglicherweise zu einer Neuregelung führen könnte.

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