Erster privater Anbau von Cannabis in Deutschland offiziell genehmigt
Mit der Genehmigung vom 28. September 2016 hat jetzt eine Behörde erstmals den privaten Anbau von Cannabis offiziell genehmigt. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab damit dem Antrag eines Mannes statt, der aus medizinischen Gründen auf Cannabis-Produkte angewiesen ist, diese aber aufgrund seiner finanziellen Situation nicht über eine Apotheke beziehen kann.
Die Genehmigung umfasst den Anbau von bis zu 130 Pflanzen im Jahr und ist zunächst bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig. Eine grundsätzliche Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis war bereits im Frühjahr dieses Jahres durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt, eine offizielle Genehmigung hatte es bis jetzt aber nicht gegeben.
Medizinische Wirksamkeit von Cannabis
Cannabis findet im therapeutischen Bereich außerhalb der konventionellen Schulmedizin ein großes Anwendungsspektrum. Beliebte Einsatzgebiete sind dabei:
- Appetitlosigkeit und Abmagerung – relevant vor allem bei der symptomatischen Behandlung von Aids- und Alzheimer-Patienten.
- Schmerzen – insbesondere bei Krebs-Patienten.
- Übelkeit und Erbrechen – insbesondere bei Krebs-, Aids- und Hepatitis-Patienten.
- Glaukom
- Spastiken – insbesondere bei Multipler Sklerose.
- Epilepsie
- Asthma
- Bewegungsstörungen – insbesondere bei Tourette-Syndrom.
- Depression
- Entzugssymptome – hier insbesondere als sogenannte „Ausstiegsdroge“ diverser Suchtkrankheiten.
- Neurodermitis
- Morbus Crohn
- Autoimmunerkrankungen – insbesondere zur Schmerzlinderung und mit der Intention der Entzündungshemmung.
Nebenwirkungen beim therapeutischen Einsatz von Cannabis
Im Gegensatz zu anderen Medikamenten zeigt Cannabis im therapeutischen Einsatz keine langfristigen unerwünschten Nebenwirkungen. Es ist im Allgemeinen gut verträglich, führt aber aufgrund der durchaus auch berauschenden Wirkung zur Beeinträchtigung von Fahrtüchtigkeit und Reaktionsvermögen. Diese Wirkung ist jedoch nur vorübergehend und klingt nach einiger Zeit von selbst ab.
Momentan wird Cannabis vor allem als Tropfen, in Kapselform oder als Inhalation verabreicht. Die Kosten dafür betragen bis zu 500 Euro monatlich; da diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern als Privatleistung von den Patienten selbst zu tragen sind, ist eine Cannabis-Therapie oft auch eine Frage der Finanzierbarkeit. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (siehe oben) trägt diesem Umstand Rechnung und erleichtert den therapeutischen Einsatz von Cannabis auch in finanziell suboptimal gestalteten Fällen.
Mit der erstmaligen offiziellen Genehmigung können schwer- bzw. chronisch kranke Personen nun auch auf legal auf den Eigenanbau von Cannabis umstellen.
Bild: © Depositphotos.com / AlphaBaby
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