Cannabis – Mit Hanf gegen den Schmerz

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Erster privater Anbau von Cannabis in Deutschland offiziell genehmigt

Mit der Genehmigung vom 28. September 2016 hat jetzt eine Behörde erstmals den privaten Anbau von offiziell genehmigt. Das Bundesamt für und Medizinprodukte (BfArM) gab damit dem Antrag eines Mannes statt, der aus medizinischen Gründen auf Cannabis-Produkte angewiesen ist, diese aber aufgrund seiner finanziellen Situation nicht über eine Apotheke beziehen kann.

Die Genehmigung umfasst den Anbau von bis zu 130 im Jahr und ist zunächst bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig. Eine grundsätzliche Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis war bereits im Frühjahr dieses Jahres durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt, eine offizielle Genehmigung hatte es bis jetzt aber nicht gegeben.

Medizinische Wirksamkeit von Cannabis

Cannabis findet im therapeutischen Bereich außerhalb der konventionellen Schulmedizin ein großes Anwendungsspektrum. Beliebte Einsatzgebiete sind dabei:

  • Appetitlosigkeit und Abmagerung – relevant vor allem bei der symptomatischen Behandlung von Aids- und Alzheimer-Patienten.
  • Schmerzen – insbesondere bei Krebs-Patienten.
  • Übelkeit und Erbrechen – insbesondere bei Krebs-, Aids- und Hepatitis-Patienten.
  • Glaukom
  • Spastiken – insbesondere bei Multipler Sklerose.
  • Epilepsie
  • Asthma
  • Bewegungsstörungen – insbesondere bei Tourette-Syndrom.
  • Entzugssymptome – hier insbesondere als sogenannte „Ausstiegsdroge“ diverser Suchtkrankheiten.
  • Neurodermitis
  • Morbus Crohn
  • Autoimmunerkrankungen – insbesondere zur Schmerzlinderung und mit der Intention der Entzündungshemmung.
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Nebenwirkungen beim therapeutischen Einsatz von Cannabis

Im Gegensatz zu anderen Medikamenten zeigt Cannabis im therapeutischen Einsatz keine langfristigen unerwünschten Nebenwirkungen. Es ist im Allgemeinen gut verträglich, führt aber aufgrund der durchaus auch berauschenden Wirkung zur Beeinträchtigung von Fahrtüchtigkeit und Reaktionsvermögen. Diese Wirkung ist jedoch nur vorübergehend und klingt nach einiger Zeit von selbst ab.

Momentan wird Cannabis vor allem als Tropfen, in Kapselform oder als Inhalation verabreicht. Die Kosten dafür betragen bis zu 500 Euro monatlich; da diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern als Privatleistung von den Patienten selbst zu sind, ist eine Cannabis-Therapie oft auch eine Frage der Finanzierbarkeit. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (siehe oben) trägt diesem Umstand Rechnung und erleichtert den therapeutischen Einsatz von Cannabis auch in finanziell suboptimal gestalteten Fällen.

Mit der erstmaligen offiziellen Genehmigung können schwer- bzw. chronisch kranke Personen nun auch auf legal auf den Eigenanbau von Cannabis umstellen.

Bild: © Depositphotos.com / AlphaBaby

Häufige Fragen

Wann wurde der erste private Anbau von Cannabis in Deutschland genehmigt?

Der erste private Anbau von Cannabis in Deutschland wurde am 28. September 2016 offiziell genehmigt.

Wer hat die Genehmigung für den privaten Anbau erteilt?

Die Genehmigung wurde vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt.

Wie viele Pflanzen dürfen pro Jahr angebaut werden?

Es dürfen bis zu 130 Pflanzen pro Jahr angebaut werden.

Welche medizinischen Anwendungen hat Cannabis?

Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von Schmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit und verschiedenen neurologischen Erkrankungen eingesetzt.

Welche Nebenwirkungen sind beim therapeutischen Einsatz von Cannabis zu beachten?

Cannabis kann kurzfristig die Fahrtüchtigkeit und das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, zeigt jedoch keine langfristigen unerwünschten Nebenwirkungen.

Wie wird Cannabis therapeutisch verabreicht?

Cannabis wird hauptsächlich als Tropfen, in Kapselform oder durch Inhalation verabreicht.

Wie lange ist die Genehmigung für den privaten Anbau gültig?

Die Genehmigung für den privaten Anbau ist zunächst bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig.

Welche Patienten profitieren besonders von der medizinischen Anwendung von Cannabis?

Besonders Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Krebs, Aids, Alzheimer und Multipler Sklerose profitieren von der medizinischen Anwendung von Cannabis.

Was hat das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts bewirkt?

Das Grundsatzurteil erleichtert den therapeutischen Einsatz von Cannabis, insbesondere für finanziell eingeschränkte Patienten.

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