Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, fordert die Einführung eines zentralen Registers zur Erfassung berufsrechtlicher Maßnahmen gegen Ärzte, um Patienten besser zu schützen und schnelle Reaktionen auf Fehlverhalten zu ermöglichen. Hintergrund dieser Forderung sind Recherchen, die gravierende Mängel im deutschen Kontrollsystem aufzeigen, da Ärztekammern und Approbationsbehörden oft ineffektiv auf Hinweise reagieren. Ein konkreter Fall aus Baden-Württemberg verdeutlicht, dass trotz schwerer Fehlverhalten keine angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, was die Dringlichkeit einer zentralen Erfassung unterstreicht.
Berlin () – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert ein zentrales Register, in dem alle berufsrechtlichen Maßnahmen gegen Ärzte zentral erfasst werden.
„Die Zusammenarbeit zwischen den Ärztekammern und den Approbationsbehörden funktioniert nicht“, sagte Stefan Schwartze dem „Spiegel“. Es brauche deshalb ein zentrales Register, das zeige, „ob da Fälle sind oder ob da keine Fälle sind“. Verstöße könnten so schneller erkannt und Patienten besser geschützt werden.
Hintergrund sind Recherchen des „Spiegel“ und des ZDF, wonach weder Ärztekammern noch Approbationsbehörden angemessen auf Fehlverhalten von Ärzten reagiert und Meldungen über auffällig gewordene Mediziner ignoriert haben sollen.
Schwartze nimmt dabei auch Bezug auf einen Fall aus Baden-Württemberg, über den der „Spiegel“ und das ZDF berichten: Dort hatte ein Arzt einen gravierenden Behandlungsfehler gemacht, der bereits 2021 wegen schwerer fachlicher Mängel seine Approbation in Norwegen verloren hatte.
Die zuständige Approbationsbehörde in Stuttgart wusste von dem Entzug der Zulassung, die norwegischen Behörden hatten vor dem Arzt gewarnt. Weil neben der Sicherheit der Patienten aber auch das Grundrecht der Berufsfreiheit gelte, habe eine Abwägung dazu geführt, dass die deutsche Approbation bestehen geblieben sei, teilte das Regierungspräsidium in Stuttgart mit.
Die Recherchen zeigen grundlegende Defizite im deutschen Kontrollsystem. Ärztekammern und Approbationsbehörden reagierten demnach häufig spät oder gar nicht auf Hinweise. „Ärztekammern tragen eine zentrale Verantwortung für Aufklärung, Schlichtung und Transparenz“, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen dem „Spiegel“. Auch wenn die Kammern „keine Approbationen entziehen können, müssen sie Hinweise ernst nehmen. Ärztliche Heilkunst beruht auf Vertrauen – und dieses Vertrauen verpflichtet zu entschlossenem Handeln, bevor weiterer Schaden entsteht“.
Approbationsbehörden aus mehreren Bundesländern haben sich der Forderung von Schwartze angeschlossen. Bei einem Treffen der Gesundheitsministerien Ende Januar soll der Vorschlag diskutiert werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Stefan Schwartze, Janosch Dahmen
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
Ärztekammern, Approbationsbehörden, Stefan Schwartze, Spiegel, ZDF, Regierungspräsidium in Stuttgart, Janosch Dahmen, grüne Bundestagsabgeordnete, Gesundheitsministerien
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
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An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Berlin, Baden-Württemberg, Stuttgart
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, fordert ein zentrales Register zur Erfassung berufsrechtlicher Maßnahmen gegen Ärzte, um Verstöße schneller zu erkennen und Patienten besser zu schützen, da aktuellen Recherchen zufolge Ärztekammern und Approbationsbehörden oft nicht angemessen auf Fehlverhalten reagieren.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Auslöser für die Forderung nach einem zentralen Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte ist die unzureichende Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und Approbationsbehörden, die laut Recherchen des "Spiegel" und ZDF dazu führt, dass Fehlverhalten von Ärzten oft nicht ausreichend adressiert wird. Ein konkreter Fall in Baden-Württemberg, bei dem ein Arzt trotz eines Entzugs seiner Zulassung in Norwegen weiterhin praktizieren konnte, verdeutlicht die Defizite im bestehenden Kontrollsystem.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, ein zentrales Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte fordert, weil es Defizite im Kontrollsystem gibt. Medienberichte deuten auf unzureichende Reaktionen von Ärztekammern und Approbationsbehörden hin, und bei einem Treffen der Gesundheitsministerien soll Schwartzes Vorschlag diskutiert werden.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: schnelleres Erkennen von Verstößen, besserer Schutz der Patienten, grundlegende Defizite im deutschen Kontrollsystem, verspätete oder fehlende Reaktionen auf Hinweise, unveränderte Approbationen trotz Warnungen, Notwendigkeit ernsthafter Hinweise durch Ärztekammern, Verpflichtung zu entschlossenem Handeln, Diskussion des Vorschlags bei Gesundheitsministerien.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze, zitiert. Er fordert ein zentrales Register, um alle berufsrechtlichen Maßnahmen gegen Ärzte zu erfassen, da die Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und Approbationsbehörden nicht funktioniere und Verstöße so schneller erkannt werden könnten, um Patienten besser zu schützen.
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