Warken weist Kritik an Papier zu Pflegereform zurück

Pflegereform: Warken weist Kritik zurück

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zur -Reform gegen breite Kritik und betont, dass konkrete Maßnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit und zur Überprüfung der Begutachtungssystematik vereinbart wurden. Sie weist darauf hin, dass die Erwartungen an die Finanzkonzepte der Arbeitsgruppe zu hoch waren und betont die Notwendigkeit, die Pflegeversicherung unabhängig von kurzfristigen Bundeshaushaltsmaßnahmen zu finanzieren. Warken plant, bis zur Sommerpause 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen.

() – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die breite Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen für eine Pflegereform zurückgewiesen.

„Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Grundlagen für eine Reform zu erarbeiten, auf deren Basis wir den Gesetzgebungsprozess einleiten können. Das hat sie getan. Die Fachebenen von Bund und Ländern haben ja umfassende Optionen erarbeitet, die scheinen etwas aus dem Blick zu geraten“, sagte Warken der „Rheinischen Post“.

„An einigen Stellen haben wir auch Konkretes vereinbart, etwa den Schwerpunkt Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in die Pflegegrade“, so die Ministerin. „Jetzt geht es darum, in Abstimmung mit der von mir eingesetzten GKV-Finanzkommission und anderen zu einem umfangreichen Reformkatalog zu kommen. Die Maßnahmen hängen alle zusammen. Stückwerk wäre fatal“, so Warken.

Zur Kritik an nicht vorhandenen Finanzkonzepten sagte die CDU-Politikerin: „Die Erwartung an die Kommissionsergebnisse ist an dieser Stelle wahrscheinlich zu groß gewesen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass in einer Arbeitsgruppe mit Bund, Ländern und Kommunen niemand freiwillig aufzeigt, wenn es um Kostenübernahmen geht, beispielsweise für die Deckelung des Pflegeeigenanteils.“

Milliarden-Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung seien zurückzuzahlen. „Darlehen sind zurückzuzahlen und das gilt hier auch. Natürlich ist das die klare Erwartung des Bundes“, sagte Warken. „Das muss in die Finanzierung der Pflegeversicherung eingepreist werden für die nächste Zeit. Der Anspruch muss sein, dass die Pflegeversicherung künftig unabhängig von kurzfristigen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleibt“, sagte sie.

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Warken sprach sich zugleich gegen den Vorschlag aus, Gutverdiener zur Gegenfinanzierung stärker einzubeziehen und die Lohngrenze, auf die man Pflegebeiträge zahlen muss, von 5.500 auf 8.000 Euro zu erhöhen. „Mein politisches Ziel ist es, Mehrbelastungen zu vermeiden. Deshalb bevorzuge ich andere Ansätze. Mir ist die Position des Koalitionspartners natürlich bekannt. Wir werden in den anstehenden Gesprächen auch darüber sprechen und schauen, wie wir für die Finanzierung insgesamt eine gute Lösung finden“, sagte Warken. Sie kündigte einen Gesetzentwurf bis zur Mitte des kommenden Jahres an. „Die geplante Pflegereform muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Um das sicher zu erreichen, werde ich bis zur Sommerpause 2026 einen Entwurf für die Pflege vorlegen“, so Warken.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Laumann, Warken, Schlotzhaue am 11.12.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Nina Warken, Laumann, Schlotzhaue

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

CDU, GKV-Finanzkommission, Bundeshaushalt, Koalitionspartner

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Das Ereignis fand am 11.12.2025 statt.

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Kritik an einer Arbeitsgruppe zur Pflegereform zurückgewiesen und betont, dass konkrete Schritte zur Reformentwicklung bereits vereinbart wurden, während sie gleichzeitig eine ausgewogene Finanzierung und die Vermeidung zusätzlicher Belastungen für Bürger anstrebt.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe zur Pflegereform in Deutschland. Diese Gruppe sollte Grundlagen für eine Reform erarbeiten, was zu Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und der Einbeziehung von Gutverdienern führte. Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigte das Vorgehen der Arbeitsgruppe und kündigte an, bis Mitte 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Reform bis Januar 2027 umzusetzen.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Kritik an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Pflegereform zurückweist und betont, dass die Grundlagen für eine Reform erarbeitet wurden. Sie kündigt zudem an, bis zur Sommerpause 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bis zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

konkrete Vereinbarungen zu Prävention und Begutachtung, umfangreicher Reformkatalog in Abstimmung mit GKV-Finanzkommission, Rückzahlung von Milliarden-Darlehen, klare Erwartung des Bundes zur Finanzierung der Pflegeversicherung, Unabhängigkeit der Pflegeversicherung von kurzfristigen Maßnahmen, Vermeidung von Mehrbelastungen für Gutverdiener, angekündigter Gesetzentwurf bis zur Mitte des kommenden Jahres, geplante Pflegereform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zitiert. Sie weist die Kritik an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe für eine Pflegereform zurück und betont, dass die Gruppe umfassende Optionen erarbeitet hat, um den Gesetzgebungsprozess einzuleiten. Warken kündigt zudem an, bis zur Sommerpause 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Pflegereform bis zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Justin Meier