Das Deutsche Rote Kreuz fordert, dass Reanimationsunterricht für Jugendliche ab der siebten Klasse deutschlandweit verpflichtend in die Lehrpläne aufgenommen wird, um Menschen in medizinischen Notfällen zu retten. DRK-Generalsekretär Christian Reuter schlägt vor, mindestens zwei Stunden pro Schuljahr anzubieten, während in einigen Bundesländern aktuell nur eine einmalige Schulung während der gesamten Schullaufbahn vorgesehen ist. Die Bundesärztekammer unterstützt die Idee und betont die Notwendigkeit, die erlernten Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, ob im Rahmen von Schulen oder anderen geeigneten Gelegenheiten.
Berlin () – Um Menschen in medizinischen Notfällen vor dem Tod zu bewahren, fordert das Deutsche Rote Kreuz verpflichtenden Reanimationsunterricht für Jugendliche ab der siebten Klasse.
„Die Ausbildung in Wiederbelebung sollte deutschlandweit verpflichtend in den Lehrplänen verankert werden“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Spätestens ab der 7. Klasse und mindestens für zwei Stunden pro Schuljahr sollten Schüler in Reanimation unterrichtet werden. Damit geht seine Forderung weiter als die Umsetzung in den Bundesländern wie in NRW, wo nicht eine Schulung pro Schuljahr, sondern nur eine Schulung während der gesamten Schullaufbahn vorgesehen ist.
Schon jetzt führen immer mehr Bundesländer verpflichtenden Reanimationsunterricht an weiterführenden Schulen ein. Die Bundesärztekammer befürwortet das Vorhaben grundsätzlich ebenfalls. „Wesentlich ist, dass diese Kenntnisse nach dem Erwerb an weiterführenden Schulen regelmäßig aufgefrischt werden“, sagte Präsident Klaus Reinhardt der Zeitung. „Das gelingt in Deutschland zum Beispiel im Rahmen des Führerscheinerwerbs. Es sollten aber auch andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden, in denen der Erwerb oder die Auffrischung von Kenntnissen der Laien-Reanimation verpflichtend sind“, mahnte Reinhardt.
Über die Aufnahme des Themas in die Lehrpläne entscheiden die einzelnen Bundesländer. Die Kultusministerkonferenz hatte bereits 2014 empfohlen, ab Jahrgangsstufe 7 jährlich zwei Unterrichtsstunden zum Thema Wiederbelebung einzuführen. „Die Kultusministerkonferenz unterstützt den Austausch guter Praxisbeispiele und begrüßt Initiativen, die eine stärkere Verbreitung voranbringen“, sagte Simone Oldenburg (Linke), Vorsitzende der Bildungsministerkonferenz, der Zeitung. In Oldenburgs Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, wo sie Bildungsministerin ist, läuft dazu derzeit ein Modellprojekt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | DRK-Helfer (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Christian Reuter, Klaus Reinhardt, Simone Oldenburg
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
Deutsches Rotes Kreuz, DRK, Bundesärztekammer, Kultusministerkonferenz, Simone Oldenburg, Linke, Mecklenburg-Vorpommern
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Nicht erwähnt
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Berlin, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Das Deutsche Rote Kreuz fordert, dass Reanimationsunterricht verpflichtend für Schüler ab der 7. Klasse in Deutschland eingeführt wird, um die Kenntnisse zur Wiederbelebung zu verbessern und regelmäßig aufzufrischen.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Hintergrund für die Forderung des Deutschen Roten Kreuzes nach verpflichtendem Reanimationsunterricht ab der siebten Klasse ist der Wunsch, die Überlebenschancen von Personen in medizinischen Notfällen zu erhöhen. Die Initiative zielt darauf ab, lebensrettende Fähigkeiten gezielt in den schulischen Lehrplänen zu verankern, um Kinder und Jugendliche auf Notfälle vorzubereiten.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Deutsche Rote Kreuz und die Bundesärztekammer die Einführung von verpflichtendem Reanimationsunterricht für Jugendliche unterstützen, während verschiedene Bundesländer bereits solche Unterrichtseinheiten einführen oder planen. Die Kultusministerkonferenz hat zudem 2014 eine Empfehlung ausgesprochen, dass Schulen ab der 7. Klasse jährlich Reanimationsunterricht anbieten sollten.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: verpflichtender Reanimationsunterricht, Kenntnisse werden regelmäßig aufgefrischt, Entscheidung über Aufnahme in Lehrpläne liegt bei den Bundesländern, Empfehlung der Kultusministerkonferenz, Unterstützung des Austauschs guter Praxisbeispiele, Initiativen zur stärkeren Verbreitung, Modellprojekt in Mecklenburg-Vorpommern.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des DRK-Generalsekretärs Christian Reuter zitiert. Er fordert, dass die Ausbildung in Wiederbelebung deutschlandweit verpflichtend in den Lehrplänen verankert werden sollte, insbesondere ab der 7. Klasse für mindestens zwei Stunden pro Schuljahr.
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