Grüne werfen Koalition Schwächung der Patientenrechte vor

"Patientenschutz in Gefahr?"

Die Grünen und Verbraucherschützer kritisieren die schwarz-rote Koalition scharf für eine geplante Änderung, die das Einsichtsrecht in die Krankenakte schwächen würde. Die Änderung würde die Frist für den Zugang zur vollständigen Krankenakte von „unverzüglich“ auf bis zu drei Monate ausdehnen, was gravierende Nachteile für Patienten mit sich bringen könnte. Die Grünen fordern die Rücknahme dieser Regelung und möchten, dass der Zugang zur Krankenakte weiterhin unverzüglich erfolgt, um das Informations- und Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu schützen.

Berlin () – Die Grünen und Verbraucherschützer werfen der schwarz-roten Koalition vor, durch eine Änderung bei den Einsichtsrechten in die Krankenakte den Patientenschutz erheblich zu schwächen. Die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts bedeute eine „gravierende Verschlechterung“ der Patientenrechte, sagte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen dem „Redaktionsnetzwerk „. „Das ist ein handfester Skandal“, warnte er.

Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Thomas Moormann, sagte unterdessen, dass die vorgesehene Änderung weder im Interesse der Verbraucher sei, noch würde es die Gesundheitsversorgung transparenter oder besser machen – „im Gegenteil“.

Derzeit sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass den Patienten „unverzüglich“ Einsicht in die vollständige Krankenakte gewährt werden muss. Die Koalition will das Wort „unverzüglich“ streichen. Vielmehr soll die Frist auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden können, wenn die Behandelnden das aufgrund von Komplexität und Zahl der Anträge für erforderlich halten. Zur entsprechenden Gesetzesänderung ist am Montag eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag geplant.

Die Grünen wollen mit einem eigenen Antrag erreichen, dass die von Schwarz-Rot geplante Änderung wieder revidiert wird. In dem Antrag, über den das RND berichtet, heißt es, das Einsichtsrecht in die Behandlungsakte sei ein Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts. „Wer den Begriff `unverzüglich` streicht und hier keine klar nachvollziehbaren Regeln herstellt, schwächt dieses Grundrecht“, wird kritisiert.

„In der Praxis führt jeder Tag Verzögerung zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und einer zusätzlichen psychischen Belastung für Betroffene“, wird argumentiert. Eine längere Frist könne für Patienten, die sich in laufender Behandlung befänden, eine Zweitmeinung einholen oder einen möglichen Behandlungsfehler prüfen wollten, schwerwiegende Folgen haben. Die Grünen schlagen konkret vor, dass die Einsicht künftig „unverzüglich (…), spätestens jedoch nach drei Werktagen“ gewährt werden muss.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Patient mit Infusionsständer (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Die vollständigen Namen der Personen, die im Artikel vorkommen, sind:

Janosch Dahmen, Thomas Moormann.

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Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Die Grünen, Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Bundestag.

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Bundestag.

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Die Grünen und Verbraucherschützer kritisieren die geplante Änderung im Behandlungsvertragsrecht der schwarz-roten Koalition, die die Einsichtsrechte in die Patientenakten von "unverzüglich" auf bis zu drei Monate verlängern will, und warnen vor einer erheblichen Schwächung des Patientenschutzes und der Selbstbestimmungsrechte.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist eine geplante Änderung im Behandlungsvertragsrecht durch die schwarz-rote Koalition in Deutschland, die die Einsichtsrechte der Patienten in ihre Krankenakten einschränken möchte. Kritiker, darunter die Grünen und Verbraucherschützer, warnen, dass diese Änderung den Patientenschutz erheblich schwächen könnte, da das Recht auf sofortige Einsicht ("unverzüglich") durch längere Wartezeiten ersetzt werden soll.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Politik und Verbraucherschützer äußern massive Kritik an der schwarz-roten Koalition wegen einer geplanten Änderung der Einsichtsrechte in Krankenakten, die als gravierende Verschlechterung des Patientenschutzes angesehen wird. Die Grünen und der Verbraucherzentrale Bundesverband warnen, dass die Verlängerung der Einsichtsfrist auf bis zu drei Monate die Patientenrechte erheblich schwächt und für Betroffene gravierende Konsequenzen haben könnte.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: erheblicher Patientenschutz schwächer, gravierende Verschlechterung der Patientenrechte, keine Verbesserung der Transparenz oder Gesundheitsversorgung, Informationsverluste, rechtliche Nachteile, zusätzliche psychische Belastung für Betroffene, schwerwiegende Folgen für Patienten bei laufender Behandlung.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bezeichnet die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts als "gravierende Verschlechterung" der Patientenrechte und einen "handfesten Skandal". Zudem äußert der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Thomas Moormann, dass die Änderung weder im Interesse der Verbraucher sei noch die Gesundheitsversorgung transparenter oder besser mache, "im Gegenteil".