Karlsruhe kippt Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

"Triage-Regelungen vom BVerfG gekippt"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für nichtig erklärt, da sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind und die Berufsfreiheit von Ärzten einschränken. Die Regelungen, die bei Engpässen in der Intensivmedizin die Reihenfolge der Patientenbehandlung festlegen sollten, wurden als nicht verfassungsgemäß erachtet, da sie nicht als Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer gelten. Die Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von sechs zu zwei Stimmen.

Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gekippt. Sie seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht am Dienstag mit. Man habe sie wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.

Die Verfassungsbeschwerden waren von Fachärzten im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin eingereicht worden. Sie argumentierten, dass die Regelungen ihre Berufsfreiheit einschränkten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei. Die angegriffenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes schränkten die Therapiefreiheit ein und beeinträchtigten die Berufsausübungsfreiheit der , so die Karlsruher Richter.

Das Gericht stellte klar, dass die Regelungen nicht als Maßnahmen zur Eindämmung oder Vorbeugung übertragbarer Krankheiten angesehen werden können. Sie seien vielmehr als reines Pandemiefolgenrecht zu betrachten, das nicht unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle.

Die Triage- sollte im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker gelten. Dabei geht es um die Reihenfolge, in der Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Behinderungen sollten den Regelungen zufolge keine Rolle dabei spielen dürfen, sondern nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist mit sechs zu zwei Stimmen ergangen (Beschluss vom 23. September 2025 – 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23).

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Daher gibt es keine Namen, die ich zurückgeben kann.

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Bundesverfassungsgericht, Infektionsschutzgesetz, Fachärzte im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Das beschriebene Ereignis fand am 23. September 2025 statt.

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Karlsruhe

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, da sie die Berufsfreiheit der Ärzte einschränken und nicht unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die Verfassungsbeschwerde von Fachärzten aus dem Bereich der Notfall- und Intensivmedizin. Sie argumentierten, dass die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ihre Berufsfreiheit und Therapiefreiheit einschränkten und damit verfassungswidrig waren. Das Gericht stellte fest, dass diese Regelungen nicht unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen und ihre Einführung daher rechtlich unzulässig war.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Der Artikel berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, was auf breite Zustimmung stößt, insbesondere bei Fachärzten, die ihre Berufsfreiheit betroffen sahen. Die Entscheidung könnte in der Politik und Öffentlichkeit eine Diskussion über die Rechte und Freiheiten von medizinischem Personal sowie zukünftige Regelungen im Bereich der Gesundheitsversorgung auslösen.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Regelungen für Triage für nichtig erklärt, Eingriff in die Berufsfreiheit nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt, Einschränkung der Therapiefreiheit der Ärzte, Regelungen nicht unter Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallend, Regelungen als reines Pandemiefolgenrecht betrachtet.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Im Artikel wird die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zitiert, das die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält, da sie die Berufsfreiheit der Ärzte einschränken und nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind. Laut dem Gericht seien die Regeln als reines Pandemiefolgenrecht zu betrachten, was außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle.