Im Jahr 2024 wurden bundesweit 12.304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt, mit 26,8 Prozent der Fälle, in denen ein Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt wurde. Der Medizinische Dienst hebt hervor, dass Behandlungsfehler nicht nur Patienten schädigen, sondern auch erhebliche Kosten im Gesundheitssystem verursachen, weshalb Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit dringend notwendig sind. Ein großer Teil der Vorwürfe (zwei Drittel) bezieht sich auf stationäre Behandlungen, wobei besonders häufig die Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie betroffen sind.
Berlin () – Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2024 bundesweit insgesamt 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Gesamtzahl bewege sich auf etwa dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren, teilte die Expertenorganisation am Donnerstag in Berlin mit.
In 26,8 Prozent der Fälle (3.301) stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. Das ist etwas mehr als im Vorjahr (2023: 3.160). In 23 Prozent der Fälle (2.825) konnte der Medizinische Dienst nachweisen, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den erlittenen Schaden war. Auch hier ist eine Zunahme feststellbar (2023: 2.679). Nur dann, wenn die Kausalität nachgewiesen ist, haben Patienten Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn Behandlungsfehler passieren, werden nicht nur Patienten geschädigt: „Es entstehen auch enorme Kosten im Gesundheitssystem, weil Folgeuntersuchungen, erneute Operationen und Nachbehandlungen notwendig sind“, sagte Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Daher muss es gesundheitspolitisches Ziel sein, die Patientensicherheit zu verbessern.“ Eine wichtige Maßnahme wäre die Verpflichtung der Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist. Zudem sollten systematische Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Voraussetzung dafür wäre ein obligatorisches, sanktionsfreies Meldesystem für vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte „Never Events“.
Schaut man sich die Behandlungsfehlervorwürfe nach Sektoren an, so kommt man zu folgenden Ergebnissen: Zwei Drittel der Vorwürfe (7.960) beziehen sich auf Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Ein Drittel der Vorwürfe (4.312) ist dem ambulanten Bereich zuzuordnen.
Wesentliche Ursache für diese Verteilung ist, dass sich die meisten Behandlungsfehlervorwürfe auf operative Eingriffe beziehen. Da Operationen vorwiegend in Kliniken stattfinden, sind stationäre Fälle häufiger von einem Behandlungsfehlerverdacht betroffen als Eingriffe im ambulanten Bereich.
29,8 Prozent aller Vorwürfe (3.664 Fälle) bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie; 11,5 Prozent auf Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.402 Fälle); 8,9 Prozent auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.097 Fälle). 8,4 Prozent der Vorwürfe fielen auf Zahnmedizin (1.040 Fälle); 7,9 Prozent auf die Allgemein- und Viszeralchirurgie (971 Fälle) und 6,7 Prozent auf die Pflege (827 Fälle). 26,8 Prozent der Vorwürfe entfielen auf 29 weitere Fachgebiete.
Bei knapp zwei Drittel (63,0 Prozent) der begutachteten Fälle sind vorübergehende Schäden entstanden – wie bei dem Mann mit dem Oberarmbruch. Das heißt, weitere Interventionen sind notwendig oder ein Krankenhausaufenthalt wird verlängert. Die Patienten sind jedoch wieder genesen.
Bei einem knappen Drittel (32 Prozent) der begutachteten Fälle wurde ein Dauerschaden verursacht. Dabei unterscheidet man zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder die Störung einer Organfunktion bedeuten.
Ein Behandlungsfehler kann auch so schwer sein, dass lebensrettende Maßnahmen notwendig werden. In 2,7 Prozent der Fälle (75 Fälle) hat ein Fehler zum Versterben des Patienten geführt oder wesentlich dazu beigetragen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Vorstellung Jahresstatistik 2024 zur Behandlungsfehlerbegutachtung am 30.10.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Im Artikel kommt nur eine Person mit vollem Namen vor:
- Stefan Gronemeyer
Der vollständige Name ist: Stefan Gronemeyer
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Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Medizinischer Dienst, Medizinischer Dienst Bund, dts Nachrichtenagentur.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 30. Oktober 2025.
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Berlin, Deutschland
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Im Jahr 2024 stellte der Medizinische Dienst in Deutschland insgesamt 12.304 medizinische Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern aus, von denen 26,8 % mit Schaden und in 23 % der Fälle eine Kausalität nachgewiesen werden konnte, während die Organisation für die Verbesserung der Patientensicherheit und die Reduktion der Kosten durch Behandlungsfehler plädiert.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Hintergrund des Ereignisses ist die Vorstellung der Jahresstatistik 2024 zur Behandlungsfehlerbegutachtung durch den Medizinischen Dienst in Berlin. Die Statistik zeigt eine konstante Anzahl von Behandlungsfehlervorwürfen und weist auf die Notwendigkeit hin, die Patientensicherheit zu verbessern, insbesondere durch Informationspflichten und systematische Präventionsmaßnahmen.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird betont, dass der Medizinische Dienst auf die hohe Zahl an Behandlungsfehlern hinweist und fordert gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit, wie die Einführung eines Meldesystems für vermeidbare Schadensereignisse. Die Aussage von Stefan Gronemeyer unterstreicht die finanziellen und gesundheitlichen Kosten, die durch Behandlungsfehler entstehen.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
ungeschädigte Patienten, erhebliche Kosten im Gesundheitssystem, notwendige Folgeuntersuchungen, erneute Operationen, Nachbehandlungen, vorübergehende Schäden, verlängerte Krankenhausaufenthalte, Dauerschäden, leichte, mittlere und schwere Dauerschäden, lebensrettende Maßnahmen, Verstorbene oder wesentlich Betroffene durch Behandlungsfehler.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefan Gronemeyer, dem Vorstandsvorsitzenden des Medizinischen Dienstes Bund, zitiert. Er betont, dass Behandlungsfehler nicht nur Patienten schädigen, sondern auch erhebliche Kosten im Gesundheitssystem verursachen. Er fordert, die Patientensicherheit zu verbessern und schlägt ein obligatorium für ein Meldesystem für vermeidbare Schadensereignisse vor.
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