Justizministerin befürwortet Entkriminalisierung von Abtreibungen

Reform des Paragrafen 218

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für eine Reform des Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche regelt, und fordert eine Klarstellung, dass Abbrüche in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sind. Sie sieht persönliche Entscheidungen der im Vordergrund und äußert Bedenken bezüglich des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere nach der umstrittenen Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf. Zudem lehnt sie ein Vorschlagsrecht der AfD für Verfassungsrichter ab und betont die Notwendigkeit exzellenter juristischer Qualifikationen bei der Richterauswahl.

Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Reform des Paragrafen 218 aus, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt.

„Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind“, sagte sie der „Zeit“. In ihrem Interesse und auch in dem vieler fände sie es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sei. „Für mich persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren“, sagte Hubig.

Dennoch geht die SPD-Politikerin nicht davon aus, das Gesetz in der aktuellen Koalition ändern zu können. „Das ist ein heiß umkämpftes Thema – und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode“, sagte sie.

Die Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen hatte auch die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf bestimmt, deren Wahl als Verfassungsrichterin im Sommer scheiterte. „Es hat mich und viele andere in der erschüttert“, erklärt die Justizministerin mit Blick auf diesen Vorgang im Bundestag. „Das in die Unabhängigkeit der Justiz sollte geschwächt werden und wurde geschwächt.“ So etwas habe es noch nie gegeben, und sie sei sehr froh, dass es im zweiten Anlauf gelungen sei, drei ebenfalls hervorragende Kandidaten zu wählen. „Den Umgang mit Brosius-Gersdorf bedauere ich sehr, sie hat das mit unglaublich viel Rückgrat und Würde durchgestanden.“

Ein Vorschlagsrecht der AfD für die Richter des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Justizministerin ab. Bei der Auswahl der Kandidaten komme es auf die exzellente juristische Qualifikation an – und auf ein Bewusstsein für die Tragweite der Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht zu treffen habe. „Einer als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei ein Vorschlagsrecht einzuräumen, halte ich auch deshalb für ein No-Go“, sagte Hubig.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 15.10.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Stefanie Hubig, Frauke Brosius-Gersdorf

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesjustizministerium, SPD, Zeit, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, AfD.

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 15. Oktober 2025.

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert eine Reform des Paragrafen 218 zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, sieht jedoch keine Möglichkeit zur Gesetzesänderung in der aktuellen Koalition, während sie sich auch kritisch zur Einbindung der AfD in die Auswahl von Verfassungsrichtern äußert.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Hintergrund für die Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Reform des Paragrafen 218 ist die Debatte über die Rechte von Frauen und Schwangerschaftsabbrüche, die durch das Scheitern der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zusätzlich beleuchtet wurde. Hubig betont die Notwendigkeit einer klaren Regelung, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten rechtlich absichert, und kritisiert die Einbringung von Vorschlägen durch die AfD.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel äußert sich Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, zur Notwendigkeit einer Reform des Paragrafen 218, um Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten zu entkriminalisieren; sie erwartet jedoch keine gesetzliche Änderung in der aktuellen Legislaturperiode, da das Thema politisch stark umstritten ist. Zudem kritisiert sie die Handhabung von Frauke Brosius-Gersdorfs Wahl als Verfassungsrichterin, was ihr Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt hat, und spricht sich entschieden gegen ein Vorschlagsrecht der AfD für Bundesverfassungsrichter aus.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

- Schwächung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Justiz,
- Schwierigkeiten bei der Änderung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch in der aktuellen Koalition,
- Bedauern über den Umgang mit Frauke Brosius-Gersdorf.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie äußert, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sein sollten, da es sich um sehr persönliche und existenzielle Entscheidungen für betroffene Frauen handelt. Hubig betont zudem, dass das Thema für sie im Strafrecht nichts verloren habe.

Justin Meier