BGH bestätigt Verurteilung von Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten

Ärztin wegen Falschaussagen verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Ärztin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden weitgehend abgelehnt, die wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse während der -Pandemie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Sie hatte über 1.000 unrichtige Atteste ausgestellt, um damit ein Einkommen zu generieren, sowie betrügerisch Corona-Schnelltests bestellt und unzulässige Waffen besessen. Das Urteil des Landgerichts, das ihr zudem die Ausübung des ärztlichen Berufs für drei untersagte, ist jetzt rechtskräftig.

Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Ärztin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden im Zusammenhang mit falschen Attesten weitgehend verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Die Ärztin war wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse während der Corona-Pandemie in 1.003 Fällen, darunter 26 in Tateinheit mit falscher Dokumentation, sowie wegen Betrugs und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hatte ihr zudem für drei Jahre die Ausübung des ärztlichen Berufs untersagt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Angeklagte Ende 2020 beschlossen, durch den Verkauf von Gefälligkeitsattesten für die Befreiung von der Maskenpflicht oder ein dauerhaftes Impfverbot während der Corona-Pandemie eine Einkommensquelle zu schaffen. Sie erstellte die Bescheinigungen ohne vorherige medizinische Untersuchung und nahm sie zu Sammelterminen in verschiedenen Bundesländern mit.

Zudem hatte die Ärztin im Sommer 2021 Corona-Schnelltests bestellt, ohne die Absicht, den Kaufpreis zu zahlen, und war Anfang 2023 im Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil vorlagen. Das Urteil des Landgerichts ist nun rechtskräftig (Beschluss vom 27. August 2025 – 5 StR 130/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Es wird lediglich auf "die Ärztin" und "die Angeklagte" verwiesen, ohne spezifische Namen zu nennen.

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Bundesgerichtshof, Landgericht Dresden, dts Nachrichtenagentur

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

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An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Karlsruhe, Dresden.

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Ärztin gegen ihr Urteil wegen der Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse und weiterer Straftaten während der Corona-Pandemie weitgehend abgewiesen, wodurch das Urteil des Landgerichts Dresden rechtskräftig bleibt.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war das unrechtmäßige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen durch die Ärztin während der Corona-Pandemie. Sie verkaufte gefälschte Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und für Impfverbote, um sich Einkünfte zu verschaffen, ohne medizinische Untersuchungen durchzuführen.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass der Bundesgerichtshof die Revision einer Ärztin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden weitgehend verworfen hat, was auf eine strikte rechtliche Haltung und geringe Toleranz gegenüber Fälschungen während der Corona-Pandemie hinweist. Eine öffentliche oder mediale Reaktion auf das Urteil wird jedoch nicht explizit erwähnt.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Falsche Gesundheitszeugnisse, Betrug, vorsätzlicher Besitz einer verbotenen Waffe, Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, dreijähriges Berufsverbot, Erstellung unrichtiger Bescheinigungen ohne medizinische Untersuchung, Bestellung von Corona-Schnelltests ohne Bezahlabsicht, Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen, rechtskräftiges Urteil.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Fokus liegt auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Revision der Ärztin gegen das Urteil des Landgerichts Dresden weitgehend verworfen hat.