Rechnungshof warnt vor Milliardenrisiko bei Masken-Klagen

"Kritik an Masken-Beschaffungskosten"

Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags die unzureichenden Rückstellungen des Bundesgesundheitsministeriums für mögliche Folgekosten der Schutzmaskenbeschaffung während der -Pandemie. Aktuell stehen noch rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro aus, während das Ministerium nur geringe Reserven für mögliche Zahlungsverpflichtungen eingeplant hat. Zudem wird aufgeführt, dass eine massive Überbeschaffung von Masken stattgefunden hat, von denen mehr als die Hälfte bereits vernichtet wurde und für die es an einem effektiven Verteilungskonzept mangelt.

Bonn () – Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags die aus seiner Sicht unzureichende Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Blick auf mögliche Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Corona-Pandemie.

„Das BMG berücksichtigte bei seiner Risikoprognose zu den Open-House-Streitigkeiten für das Jahr 2025 lediglich eine bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von insgesamt 270 Millionen Euro, zuzüglich geschätzter Zins- und Verfahrenskosten von bis zu 90 Millionen Euro“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrer Stellungnahme, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Aus Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten der Schutzmasken seien aktuell aber noch „rund 100 Klagen anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro“, heißt es in dem Bericht. „Wenn und soweit das BMG rechtskräftig zu Zahlungen verurteilt würde, kämen noch Verfahrenskosten und gegebenenfalls Zinsen in beträchtlicher Höhe hinzu“, so der Bundesrechnungshof.

Mögliche weitere Zahlungsverpflichtungen aus diesen Abwicklungsrisiken wolle das BMG über Ausgabereste decken und seien „daher in den Haushaltsentwürfen für die 2025 und 2026 nicht abgebildet“, schreibt der Rechnungshof weiter. Grundsätzlich dürften Ausgaben allerdings nur zwei Jahre übertragen werden. „Soweit das BMG aus dem Haushaltsansatz für das Jahr 2022 gebildete Reste auch in den Jahren 2025 und 2026 noch in Anspruch nehmen muss, bedarf es einer Ausnahmeregelung“, heißt es in dem Schreiben.

Auch die Risikovorsorge für die Folgekosten für die Verwaltung der Masken-Überbeschaffung (sogenannte Annexkosten) hält der Rechnungshof für unzureichend. Für das Jahr 2025 sind laut BMG für Annexkosten erneut 45 Millionen Euro vorgesehen. Für die Jahre 2026 und 2027 rechnet das Gesundheitsministerium mit Ausgaben allein für konkret absehbare Verpflichtungen (Lager, Logistik, Vernichtung, externe Beratung sowie Rechtsberatung) von insgesamt 67,3 Millionen Euro. „Für das Jahr 2025 sieht der Haushaltsentwurf einen Ansatz von 60 Millionen Euro vor. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 sind 5,4 Millionen Euro veranschlagt, also weniger als die Ausgabenprognose des BMG“, heißt es in dem Bericht.

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Der Bundesrechnungshof hatte schon in der Vergangenheit die massive Überbeschaffung von Masken während der Pandemie gerügt. Für 5,8 Milliarden Schutzmasken hatte man bis zum Jahr 2024 rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. „Letztlich wurden nur 1,7 Milliarden Schutzmasken im Inland verteilt. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge wurde bereits vernichtet“, so der Rechnungshof in dem Schreiben weiter. Für zu Beginn des Jahres nutzbare Restbestände von gut 800 Millionen Masken habe es zudem an „einem wirksamen und realistischen Verteilungskonzept“ gefehlt. Seit 2023 habe das BMG nur noch 55 Millionen Stück kostenlos an Krankenhäuser, Sozialverbände oder Behörden abgegeben.

Weitere 377 Millionen Schutzmasken sind laut Rechnungshof bereits konkret zur Vernichtung vorgesehen oder werden lediglich deshalb noch länger eingelagert, weil sie in den laufenden Verfahren streitbefangen sind. Aktuell verfüge das BMG noch über 332 Millionen auslieferungsfähige Schutzmasken, so der Bericht.

Wegen der Maskenbeschaffung steht auch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck. Ein Sonderbericht hatte Spahn, der derzeit Fraktionschef der Union im Bundestag ist, schwere Vorwürfe gemacht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesrechnungshof (Archiv)

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Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesgesundheitsministerium für unzureichende Risikovorsorge und ungenügende Berücksichtigung möglicher Folgekosten aus der Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie, wo aktuell zahlreiche Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig sind.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Bundesrechnungshof kritisiert die unzureichende Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich der Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Corona-Pandemie. Es gibt erhebliche rechtliche Risiken aus anhängigen Klagen im Zusammenhang mit der Überbeschaffung von Masken, die nicht adäquat im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass der Bundesrechnungshof das Bundesgesundheitsministerium wegen unzureichender Risikovorsorge bei den Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Pandemie kritisiert. Diese Mängel haben sowohl politische als auch öffentliche Aufmerksamkeit auf die Ansprüche an den Haushalt und die Aufarbeitung des Umgangs mit der Maskenbeschaffung gelenkt, insbesondere da der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn unter Druck steht.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
unzureichende Risikovorsorge des BMG, mögliche Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung, rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro, eventuelle Verfahrenskosten und Zinsen in erheblichem Umfang, unsichere Zahlungsverpflichtungen, Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für Ausgabereste, unzureichende Risikovorsorge für Annexkosten, geplante Ausgaben für Annexkosten in 2025 und 2026, massive Überbeschaffung von Masken, Vernichtung von mehr als der Hälfte der Beschaffungsmenge, fehlendes Verteilungskonzept für Restbestände, Druck auf den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zitiert. Der Bundesrechnungshof kritisiert die unzureichende Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Bezug auf mögliche Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung, da das BMG nur eine begrenzte Fallkonstellation mit einem Streitwert von 270 Millionen Euro berücksichtigte, während aktuell rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig sind.