GKV dringen auf erweiterte Hausarztangebote auch in Randzeiten

"Neue Vergütung für Hausarztpraxen"

Ab 2026 sollen von einer erweiterten Hausarztversorgung profitieren, nachdem der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung neue Vergütungskriterien vereinbart hat. Diese beinhalten unter anderem mehr Sprechstundenangebot, Hausbesuche und gezielte Leistungen wie Videosprechstunden. Die Umsetzung bleibt jedoch ungewiss, da unklar ist, wie viele Praxen die neuen Standards erfüllen werden.

() – Nach der Einigung des GKV-Spitzenverbandes mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Kriterien für Vergütungspauschalen sollen Patienten ab 2026 von einem breiteren Versorgungsangebot der Hausarztpraxen profitieren können.

„Wir haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der „Rheinischen Post“ (Montag). „Mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche durchführen und eine bessere hausärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnenden sind nur drei der Punkte, die wir erreichen wollen“, ergänzte sie.

„Über die gezielte Verknüpfung der Finanzierung mit der Struktur des vorgehaltenen Versorgungsangebotes gibt es künftig einen neuen Anreiz für die Praxen, hier mehr auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu hören“, sagte Stoff-Ahnis. Allerdings ist noch offen, ob und wann die Patienten von der Neuregelung etwas merken werden. Denn: „Wir wissen noch nicht, wie viele hausärztliche Praxen ihre Versorgungsangebote nun anpassen“, sagte die GKV-Vizechefin.

Hintergrund sind neue Kriterien, die Hausarztpraxen künftig erfüllen müssen, um noch bestimmte Gelder zu erhalten – bislang sind diese Zahlungen nicht an solche Bedingungen geknüpft. Die bisherige „Strukturpauschale“ macht etwa ein Drittel – rund drei Milliarden Euro – der Vergütung aller hausärztlichen Praxen aus. Sie wurde dafür gezahlt, dass die Praxen überhaupt an der Patientenversorgung teilnehmen. Ab dem 1. Januar wird die bisherige Pauschale durch eine sogenannte „Vorhaltepauschale“ ersetzt – und nur noch dann gezahlt, wenn die Praxen ihren Patienten definierte Leistungen anbieten.

Zehn solcher Kriterien haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Neben den Sprechstunden in Randzeiten und regelmäßigen Pflegeheimbesuchen gehören etwa auch Videosprechstunden oder eine bestimmte Zahl von und Ultraschalluntersuchungen zu den Kriterien, die für die Pauschale erfüllt werden müssen.

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Die neu geregelte Pauschale geht zurück auf eine Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), der mit den Maßnahmen die hausärztliche Versorgung in verbessern wollte. Der alte Bundestag hatte dafür das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch im vergangenen Januar beschlossen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Stefanie Stoff-Ahnis, Karl Lauterbach

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Rheinische Post, Karl Lauterbach, SPD, Bundestag, Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Das beschriebene Ereignis fand im Jahr 2026 statt, mit einer wichtigen Regelung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Berlin, Deutschland

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Ab 2026 sollen Patienten durch neue Vergütungskriterien für Hausarztpraxen von einem erweiterten Versorgungsangebot profitieren, wobei die Praxen bestimmte Leistungen anbieten müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Vorgabe des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), die hausärztliche Versorgung in Deutschland zu verbessern. Dies steht im Zusammenhang mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das im Januar beschlossen wurde und neue Kriterien für die Vergütung von Hausarztpraxen einführt, um eine patientenorientiertere Versorgung zu fördern.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die GKV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Einigung über Vergütungspauschalen erzielt haben, um die hausärztliche Versorgung zu verbessern. Stefanie Stoff-Ahnis betont, dass dies einen Schritt zu mehr Patientenorientierung darstellt und die Öffentlichkeit ist gespannt, ob und wann die Patienten von den Änderungen profitieren werden.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: breiteres Versorgungsangebot der Hausarztpraxen, mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche durchführen, bessere hausärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnenden, neuer Anreiz für Praxen, Anpassung der Versorgungsangebote durch hausärztliche Praxen, Erfüllung neuer Kriterien für finanzielle Gelder, Einführung der "Vorhaltepauschale", Videosprechstunden, bestimmte Anzahl von Impfungen und Ultraschalluntersuchungen müssen angeboten werden.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefanie Stoff-Ahnis, der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, zitiert. Sie sagt, dass man gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt zu mehr Patientenorientierung gemacht habe, und hebt hervor, dass es neue Anreize für die Praxen geben wird, um besser auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen.

Justin Meier