Das Rechtsmedizinische Institut der Universität Rostock hatte bereits 2013 die sofortige Einweisung des Magdeburger Attentäters in eine psychiatrische Klinik empfohlen, nachdem er 2024 mit einem Auto durch einen Weihnachtsmarkt gerast war und dabei sechs Menschen tötete sowie über 300 verletzte. Der Saudi-Araber, der in der Vergangenheit mit Drohungen und psychiatrischen Problemen aufgefallen war, hatte während seiner medizinischen Ausbildung auch Anzeichen einer Psychose gezeigt, jedoch nicht rechtzeitig Konsequenzen zu seinem Verhalten geführt. Trotz einiger Alarmzeichen blieb der Attentäter unbehelligt, und nach Ablauf der Zeit sind keinerlei detaillierte Informationen mehr zu den Vorfällen verfügbar.
Rostock () – Das Rechtsmedizinische Institut der Universität Rostock hat bereits am 23. Mai 2013 die „sofortige Einweisung“ des Magdeburger Attentäters in eine psychiatrische Klinik empfohlen. Das steht in einem Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet. Der Arzt aus Saudi-Arabien war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto durch den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast, hatte sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt.
Das Schreiben der Polizei Rostock war an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen gerichtet. Der spätere Attentäter hatte von 2011 bis 2016 in Stralsund gewohnt und 2014 seine Facharztausbildung zum Psychiater abgeschlossen. Zuvor war er vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten verurteilt worden.
In dem Schreiben heißt es, er habe Mitarbeitern der Ärztekammer von Mecklenburg-Vorpommern wegen eines Streits über seine Zulassung mit einer Handlung gedroht, die „international Beachtung finden wird“. Dabei habe er auf den Anschlag in Boston im April 2013 verwiesen, bei dem drei Menschen durch Sprengsätze gestorben waren.
Weiter heißt es in dem Papier, dass bei der Durchsuchung seiner Wohnung Anabolika, Cortison und das starke Schmerzmittel „Tramadol“ aus der Gruppe der Opioide gefunden worden seien. Zudem habe er gegenüber einem Mitarbeiter des Landesprüfungsamtes für Heilberufe die Einnahme von Psychopharmaka eingeräumt, der bei dem späteren Attentäter den Verdacht auf eine Psychose diagnostiziert habe. Öffentlich bekannt war bisher lediglich, dass die Polizei den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Vorpommern-Rügen gebeten hatte, aktiv zu werden.
Obwohl es Alarmzeichen gab, wurde der spätere Attentäter damals nicht aus dem Verkehr gezogen. Eine Sprecherin des Landkreises Rügen-Vorpommern sagte auf Anfrage der „Welt am Sonntag“, die im Rahmen der Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes gewonnenen Erkenntnisse unterlägen der Schweigepflicht. „Das betrifft auch Informationen zu medikamentöser Behandlung, psychiatrischer Diagnostik oder psychischen Einschätzungen.“ Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes würden keine personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse weitergegeben.
Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, dass aufgrund des Zeitablaufes keine Akten in den zentralen Systemen der Polizei vorliegen würden. Detailliertere Informationen seien nicht mehr verfügbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel enthalten.
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
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Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Das beschriebene Ereignis fand am 20. Dezember 2024 statt.
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind:
Rostock, Magdeburg, Stralsund, Vorpommern-Rügen.
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Der Magdeburger Attentäter, der am 20. Dezember 2024 mit einem Auto durch den Weihnachtsmarkt rastete und sechs Menschen tötete, wurde bereits 2013 wegen seiner psychischen Probleme zur sofortigen Einweisung in eine Klinik empfohlen, doch trotz früherer Alarmzeichen blieb er unbehelligt.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Auslöser für den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt war ein Arzt aus Saudi-Arabien, der psychische Probleme hatte und aufgrund einer früheren Bedrohung mit einem Anschlag und der Einnahme von Psychopharmaka als potenziell gefährlich eingestuft wurde. Trotz dieser Warnzeichen wurde er nicht rechtzeitig in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Am 20. Dezember 2024 rammte er mit einem Auto in die Menschenmenge und verursachte dabei sechs Todesfälle und über 300 Verletzte.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Polizei Rostock bereits 2013 die sofortige psychiatrische Einweisung des Magdeburger Attentäters empfohlen hatte, nachdem er aufgrund von Drohungen und psychischen Auffälligkeiten aufgefallen war. Trotz dieser Alarmzeichen wurde er nicht aus dem Verkehr gezogen, und Informationen zu seiner medizinischen Behandlung wurden aus Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die Folgen oder Konsequenzen im Artikel sind: sofortige Einweisung in eine psychiatrische Klinik empfohlen, sechs Menschen getötet, mehr als 300 verletzt, Geldstrafe von 900 Euro für Störung des öffentlichen Friedens, Drohung mit einer Handlung, die internationale Beachtung finden wird, gefundenes Anabolika und Schmerzmittel Tramadol in der Wohnung, Verdacht auf Psychose diagnostiziert, Alarmzeichen ignoriert, keine personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse weitergegeben, keine Akten in zentralen Systemen der Polizei vorhanden.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Sprecherin des Landkreises Rügen-Vorpommern zitiert. Sie erklärte, dass die im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes gewonnenen Erkenntnisse der Schweigepflicht unterlägen, einschließlich Informationen zu medikamentöser Behandlung und psychiatrischer Diagnostik. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes könnten keine personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse weitergegeben werden.
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