SPD und Grüne drängen auf Teil-Entkriminalisierung von Abtreibungen

Streit um Paragraf 218

SPD, Grüne und Linke fordern die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert, da dies die gesellschaftliche Stigmatisierung verstärkt und den Zugang zu notwendigen Informationen erschwert. Die Parteien argumentieren, dass eine Entkriminalisierung und eine bessere Versorgungslage für nötig sind, und fordern, Abbrüche bis zur zwölften Woche straffrei zu stellen sowie die Kostenübernahme durch zu ermöglichen. Die Union und die AfD sprechen sich jedoch gegen eine Reform aus, um den Schutz ungeborenen Lebens zu wahren, während die Kritiker betonen, dass das bestehende Recht Frauen und Ärzte bevormunde und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschwere.

Berlin () – SPD, Grüne und Linke fordern eine Streichung des Paragrafen 218 zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch. „Die Kriminalisierung prägt das gesellschaftliche Klima, erschwert den Zugang zu Informationen und verschlechtert die Versorgungslage, insbesondere in Süd- und Westdeutschland“, sagte Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, der „Welt“ am Freitag.

Laut der am Mittwoch vorgestellten Elsa-Studie empfindet eine überwiegende Mehrheit von ungewollt schwangeren Frauen eine Stigmatisierung durch die . Dass Abbrüche grundsätzlich rechtswidrig und nur unter Ausnahmen straffrei sind, sei ein Grund dafür.

Die Sozialdemokraten fordern nun, das zu ändern. Alle öffentlichen müssten zur Durchführung von Abbrüchen verpflichtet werden. Schwangerschaftsabbrüche sollten aus dem Strafrecht herausgelöst werden, bis zur zwölften Woche rechtmäßig und straffrei sein, so Wegge. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen solle ermöglicht werden. „Der Schwangerschaftsabbruch ist der jährlich am häufigsten durchgeführte medizinische Eingriff bei Frauen. Er ist bereits Teil der Lebensrealität vieler Frauen, und wir müssen die Stigmatisierung endlich beenden.“

Die Union sieht in den bestehenden Pflichtberatungen vor einem Abbruch einen „sicheren, neutralen Raum, um über genau diese Ängste und Gefühle zu sprechen“, so Anja Weisgerber (CSU), stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion. Je informierter Frauen seien, desto geringer die persönlichen Zweifel und das Stigmatisierungsgefühl.

„Für uns ist klar, dass wir die bestehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens keinesfalls aufweichen werden“, sagte Weisgerber der „Welt“. Ein „Aufbrechen des gesellschaftspolitischen Kompromisses“ des Paragrafen 218 könne zu einer „neuen, polarisierten Debatte führen“ und Frauen im Schwangerschaftskonflikt belasten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf.

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Die Grünen hingegen leiten einen Handlungsauftrag aus der Studie ab. Schwangerschaftsabbrüche seien heute noch eines der „größten Tabus, über das selbst im engsten Freundeskreis nicht gesprochen wird“, sagte Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. „Denn ein Abbruch steht immer noch im Strafgesetzbuch und ist verboten, auch wenn es einen Weg gibt, straffrei zu bleiben.“ Diese Rechtslage befördere Stigmatisierung. „Und die Moral der katholischen Kirche trägt ebenso dazu bei.“

Eine Verbesserung der Versorgungslage könne es erst durch eine Entkriminalisierung geben, so Schauws. Erst dann könne es genügend Ärzte geben, die eine umfassende Ausbildung als Bestandteil der gynäkologischen Weiterbildung erhielten.

Auch die Linke bekräftigt ihre Forderung nach einer Reform. „Wie viele Nachweise braucht die Bundesregierung noch, um Frauen nicht weiter zu entmündigen?“, fragte Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Der Paragraf 218 müsse gestrichen werden, denn er bevormunde ungewollt Schwangere ebenso wie Ärzte und wirke sich negativ auf die Versorgungslage aus. „Schwangerschaftsabbrüche sollten ein normaler Teil der Gesundheitsversorgung sein“, sagte Gebel.

Die Kirche habe zu viel Macht, so die Linke-Politikerin. „Obwohl kirchliche Krankenhäuser bis zu 100 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert werden, drücken sie sich aus ideologischen Gründen vor ihrer Verantwortung als Gesundheitsdienstleisterin und lehnen auch medizinisch notwendige Abbrüche ab“, sagte Gebel. „Das Kirchenrecht darf keine OP-Pläne diktieren – im Krankenhaus gilt das Grundgesetz und nicht die Bibel.“

Die AfD lehnt eine Abschaffung des Paragrafen 218 indes ab. Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 den Schutz ungeborenen Lebens betont, sagte Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion. Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht als normal angesehen werden. „Es geht um ein Menschenleben. Das darf nie vergessen werden“, sagte sie. Es gebe eine „moralische Verantwortung für das ungeborene „.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Carmen Wegge, Anja Weisgerber, Ulle Schauws, Kathrin Gebel, Beatrix von Storch

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

SPD, Grüne, Linke, CSU, Union, Bundesgesundheitsministerium, katholische Kirche, AfD, Bundesverfassungsgericht

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

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An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Die Ereignisse des Textes finden in Berlin statt. Es wird insbesondere die politische Debatte um den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches beschrieben, die von verschiedenen Parteien wie der SPD, den Grünen, der Linken und der Union geführt wird.

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

SPD, Grüne und Linke fordern die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren, da der Paragraph zu Stigmatisierung und erschwertem Zugang zu medizinischer Versorgung führe, während die Union und AfD die bestehende Regelung als notwendig für den Schutz des ungeborenen Lebens ansehen.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Hintergrund für die Forderung zur Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch sind die Ergebnisse der Elsa-Studie, die eine stigmatisierende Haltung gegenüber ungewollt schwangeren Frauen und eine erschwerte Versorgungslage aufzeigen. Politiker von SPD, Grünen und Linken argumentieren, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen den Zugang zu Informationen und medizinischer Versorgung behindert und fordern eine Entkriminalisierung bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Die Politik reagiert spalterisch auf die Forderungen zur Streichung des Paragrafen 218: Während SPD, Grüne und Linke eine Reform zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fordern und die Stigmatisierung betonen, lehnt die Union eine Lockerung ab und sieht die bestehenden Regelungen als schützend an. Die AfD spricht sich ebenfalls gegen eine Abschaffung des Paragrafen aus und betont den Schutz des ungeborenen Lebens.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Kriminalisierung prägt das gesellschaftliche Klima, erschwert Zugang zu Informationen, verschlechtert die Versorgungslage, Stigmatisierung ungewollt schwangeren Frauen, ein Aufbrechen des gesellschaftspolitischen Kompromisses könnte zu einer neuen, polarisierten Debatte führen, Belastung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, Verbesserung der Versorgungslage durch Entkriminalisierung, Bedarf an genügend Ärzten mit umfassender Ausbildung, Bevormundung ungewollt Schwangerer und Ärzte, negative Auswirkungen auf die Versorgungslage, kirchliche Institutionen drücken sich aus ideologischen Gründen vor Verantwortung, das Kirchenrecht darf keine OP-Pläne diktieren.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Carmen Wegge, der Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, zitiert. Sie fordert die Streichung des Paragrafen 218 und betont, dass die Kriminalisierung die gesellschaftliche Wahrnehmung von Schwangerschaftsabbrüchen prägt und die Versorgungslage für Frauen erschwert.