Die SPD fordert, dass öffentliche Krankenhäuser sowie konfessionelle Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten, verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, um die Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, betont zudem, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen angestrebt wird und eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase notwendig sei. Hintergrund dieser Forderungen ist die Elsa-Studie, die auf Missstände in der Versorgungslage ungewollt Schwangerer in Deutschland hinweist.
Berlin () – Um die Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern, fordert die SPD eine Verpflichtung öffentlicher Krankenhäuser, Abtreibungen vorzunehmen. „Aus unserer Sicht sollten öffentliche Krankenhäuser verpflichtet sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, der „taz“ (Freitagausgabe). „Das sollte auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten, wenn diese öffentlich finanziert werden.“
Im Koalitionsvertrag habe man zudem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen vereinbart, so Wegge. „Nach meiner Rechtsauffassung müsste dafür der Schwangerschaftsabbruch mindestens in der Frühphase entkriminalisiert werden – wie es die SPD ja auch fordert“, sagte Wegge. Die SPD-Politikerin war in der letzten Legislaturperiode eine der Initiatoren eines entsprechenden interfraktionellen Antrags, der letztlich an der Union und der FDP scheiterte.
Hintergrund von Wegges Äußerungen ist die Veröffentlichung der sogenannten Elsa-Studie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwochnachmittag. Es ist die erste Studie, die sich umfassend mit den Lebenslagen und der Versorgung ungewollt Schwangerer in Deutschland befasst. Demnach ist die Versorgungslage zumindest in Teilen Deutschlands mangelhaft, ungewollt Schwangere kämpfen mit Stigmatisierung sowie verschiedenen Zugangsbarrieren beim Thema Schwangerschaftsabbruch.
Erst in der vergangenen Woche hatte in Lippstadt in Nordrhein-Westfalen ein Chefarzt gegen sein Klinikum geklagt, weil dieses ihm nach der Fusion mit einem katholischen Träger untersagte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen, er will aber weiter zum Landesarbeitsgericht ziehen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Carmen Wegge
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
SPD, Bundesgesundheitsministerium, Union, FDP, Lippstadt, katholischer Träger, Landesarbeitsgericht
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Nicht erwähnt.
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Berlin, Lippstadt, Nordrhein-Westfalen
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Die SPD fordert eine gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Krankenhäuser, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, um die mangelhafte Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern, und verweist auf die Ergebnisse der Elsa-Studie, die Stigmatisierung und Zugangshürden in diesem Bereich aufzeigt.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Auslöser für die Äußerungen der SPD ist die Veröffentlichung der "Elsa-Studie", die die mangelhafte Versorgung ungewollt Schwangerer in Deutschland thematisiert. Diese Studie verdeutlicht die Schwierigkeiten, mit denen Frauen konfrontiert sind, sowie die Stigmatisierung und Zugangsbarrieren beim Thema Schwangerschaftsabbruch.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die SPD eine gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Krankenhäuser fordert, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, um die Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern. Die Äußerungen der SPD-Politikerin Carmen Wegge reflektieren die aktuellen Herausforderungen bei der Versorgung und die Stigmatisierung, mit denen ungewollt Schwangere konfrontiert sind, während ein konkreter Fall eines Chefarztes, der gegen sein Klinikum klagt, auf die Problematik der Einflussnahme konfessioneller Träger hinweist.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Verpflichtung öffentlicher Krankenhäuser zur Durchführung von Abtreibungen, auch für konfessionelle Krankenhäuser, Kostenübernahme durch Krankenkassen, Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase, mangelhafte Versorgungslage ungewollt Schwangerer, Stigmatisierung und Zugangsbarrieren beim Thema Schwangerschaftsabbruch, Klage eines Chefarztes gegen sein Klinikum wegen Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Carmen Wegge, der rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, zitiert. Sie fordert, dass öffentliche Krankenhäuser verpflichtet werden sollten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, und dass dies auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten müsse, wenn sie öffentlich finanziert werden. Wegge betont zudem, dass nach ihrer Auffassung ein Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase entkriminalisiert werden sollte.
