Hubig spricht sich für neues Abtreibungsrecht aus

Neuregulierung des Abtreibungsrechts

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Neuregelung des Abtreibungsrechts, um sowohl das Selbstbestimmungsrecht der als auch den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen zu berücksichtigen. Sie stellt fest, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung eine Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten drei Monaten befürwortet, wobei eine verpflichtende Beratung weiterhin erforderlich sein soll. Hubig betont auch, dass die derzeitige rechtliche Situation die Suche nach Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche erschwert und glauben lässt, dass eine Umsetzung der erweiterten Kostenübernahme im Koalitionsvertrag ohne Änderung des Paragrafen 218 möglich ist.

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat skizziert, wie sie das Abtreibungsrecht neu regeln würde. „Es ist ausgesprochen wichtig, beides angemessen zu berücksichtigen, das Selbstbestimmungsrecht der und den Schutz des ungeborenen Lebens“, sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). „Abtreibungen in den ersten drei Monaten sind nach heutiger Regelung rechtswidrig, aber straffrei.“

Repräsentative Umfragen würden aber zeigen, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten ausspreche – unabhängig von Parteien und Religionen. „Ich persönlich kann dem viel abgewinnen“, sagte die Justizministerin. „Eine vorausgehende Beratung sollte aber weiterhin verpflichtend sein.“ Denn dahinter stecke „eine schwierige Entscheidung, mit auf das Leben der Frau, genauso wie auf das ungeborene „.

Eine derartige Neuregelung würde nach Ansicht Hubigs auch ein weiteres Problem entschärfen. Sie nannte es „bedenklich“, wie schwer es derzeit oft ist, Ärzte zu finden, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. „Das liegt auch an der heute geltenden Konstruktion `straffrei, aber rechtswidrig`“.

Hubig äußerte sich auch zur Debatte um die Auslegung des Koalitionsvertrags. In dem Vertrag heißt es zu Abtreibungen: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf und andere Experten argumentieren, dass eine derartige Kostenübernahme zwingend eine Änderung des Paragrafen 218 StGB voraussetzt, gemäß dem Abtreibungen rechtswidrig sind. Die Koalition habe sich also de facto auf eine Abschaffung des bisherigen Abtreibungsrechts verständigt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass die Solidargemeinschaft nicht zur Finanzierung rechtswidriger Eingriffe verpflichtet werden darf.

Siehe auch:  Krankenkassen-Chef will Zusatzversicherung für Facharzt

Hubig widersprach jetzt dieser Einschätzung. Auf die Frage, ob die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auch ohne Änderung des Strafgesetzbuchs realisiert werden könne, antworte die Ministerin: „Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden.“ Auch im Gesundheitsministerium würden kluge Juristen sitzen, so die SPD-Politikerin.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Neuregelung des Abtreibungsrechts, um das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser zu vereinbaren, und sieht eine breite Unterstützung der Bevölkerung für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten, während sie betont, dass eine verpflichtende Beratung bestehen bleiben soll.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für die Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig war die öffentliche Debatte über das Abtreibungsrecht in Deutschland, insbesondere im Kontext einer repräsentativen Umfrage, die eine breite Mehrheit der Bevölkerung für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten drei Monaten plädiert. Zudem spielt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle, das die Finanzierung rechtswidriger Eingriffe durch die Solidargemeinschaft betrifft. Hubig möchte das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und den Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang bringen.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel äußert sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Neuregelung des Abtreibungsrechts und betont die Notwendigkeit, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen zu berücksichtigen. Öffentliche Umfragen zeigen, dass eine breite Mehrheit eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten drei Monaten befürwortet, während die Diskussion um die Auslegung des Koalitionsvertrags weitergeht und einige Experten eine Änderung des Paragrafen 218 StGB fordern, die Hubig jedoch für nicht notwendig hält.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Änderung des Abtreibungsrechts, Verbesserung der Zugänglichkeit zu Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche, Verpflichtende Vorausgehende Beratung, Mögliche Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, Notwendigkeit einer Änderung des Paragrafen 218 StGB, Entschärfung der rechtlichen Probleme für Ärzte, Kriterien für die Finanzierung durch die Solidargemeinschaft.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie betont, dass sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch der Schutz des ungeborenen Lebens angemessen berücksichtigt werden müssen. Zudem äußert sie die Notwendigkeit einer verpflichtenden Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch.

Justin Meier