Hanfverband will gegen "Biergarten-Verbot" in Karlsruhe klagen

"Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Cannabisgesetz"

Der Deutsche Hanfverband (DHV) plant, eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) einzureichen, da es die im bundesweiten Cannabisgesetz festgelegten Freiheiten für Konsumenten stark einschränkt. Insbesondere wird das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in Außenbereichen von Gaststätten als verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte kritisiert. Neben dieser Beschwerde laufen bereits weitere rechtliche Schritte gegen die bayerischen Regelungen, wie eine Popularklage und ein Normenkontrollantrag.

() – Der „Deutsche Hanfverband“ (DHV) will am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG an das Verwaltungsgericht München eingehen.

Ziel sei es, die bayerischen Sonderregelungen in Sachen Cannabis für nichtig erklären zu lassen. Während das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt habe, schränke der Freistaat Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein. Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten („Biergarten-Verbot“) und auf Volksfesten stelle „einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar“. Es beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und , sondern greife auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein, so der DHV.

Ende April hat der Hanfverband nach eigenen Angaben bereits einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen grundsätzlich untersagt. Außerdem läuft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.

Als Kläger treten offiziell ein Patient, ein bekennender Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen Fürstenfeldbrück auf. Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, hat aber vereinsähnliche Züge und zahlreiche „Ortsgruppen“, in denen sich schon seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Georg Wurth.

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Deutsche Hanfverband, Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgericht München, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Georg Wurth

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Nicht erwähnt

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin, München, Fürstenfeldbrück.

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Der Deutsche Hanfverband plant, am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde und eine Feststellungsklage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz einzureichen, um dessen Einschränkungen des Cannabis-Konsums für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für die Verfassungsbeschwerde des Deutschen Hanfverbands gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz ist die massive Einschränkung der Freiheiten bezüglich des Cannabiskonsums in Bayern im Vergleich zum bundesweiten Cannabisgesetz. Insbesondere wird das pauschale Verbot des Konsums in Außenbereichen von Gaststätten und auf Volksfesten als verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte angeprangert.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Der Deutsche Hanfverband (DHV) plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz, da es seiner Meinung nach die im bundesweiten Cannabisgesetz eingeräumten Freiheiten stark einschränkt, insbesondere durch das Verbot des Cannabiskonsums in Gaststätten und auf Volksfesten. Diese rechtlichen Schritte spiegeln den Widerstand von Konsumenten und Gastronomen gegen die restriktiven Regelungen in Bayern wider.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
1. Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz,
2. Einreichung einer Feststellungsklage gegen das GSG am Verwaltungsgericht München,
3. Erklärung der bayerischen Sonderregelungen zu Cannabis für nichtig,
4. Verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte durch das Biergarten-Verbot,
5. Beschneidung der Rechte von Konsumenten und Patienten,
6. Eingriff in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen,
7. Einreichung eines Normenkontrollantrags gegen die bayerische Park-Verordnung,
8. Laufende Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des "Deutschen Hanfverbandes" (DHV) zitiert. Der Verband kritisiert, dass das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) mit dem "Biergarten-Verbot" und weiteren Regelungen grundrechteverletzend eingreift und die Rechte von Konsumenten, Patienten sowie die unternehmerische Freiheit von Gastronomen einschränkt.