Bundesgesundheitsministerin Nina Warken möchte Online-Apotheken untersagen, Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente anzubieten, da sie dies als unangemessen empfindet und die persönliche Abgabe vor Ort sichern will. Sie setzt sich dafür ein, dass die Arzneimittelversorgung nicht von Rabattangeboten abhängt und dass lokale Apotheken nicht benachteiligt werden. Diese Position wird durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt, das die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente betont und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versandapotheken im EU-Ausland infrage stellt.
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will Online-Apotheken das Anbieten von Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente untersagen.
Sie halte diese Praxis für falsch, sagte die Ministerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Arzneimittelversorgung darf nicht von Rabattversprechen abhängen. Und auch die Apotheken vor Ort dürfen nicht darunter leiden“, so Warken. Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln müsse weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. „Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, erklärte sie weiter.
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – anders als bei rezeptfreien – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt – oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Nina Warken
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
CDU, Funke-Mediengruppe, Bundesgerichtshof (BGH)
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Nicht erwähnt
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Die Ereignisse finden in Berlin statt.
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, Online-Apotheken das Anbieten von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente zu verbieten, um die Gleichbehandlung von stationären und Versandapotheken sicherzustellen und die Arzneimittelversorgung nicht von Rabattaktionen abhängig zu machen.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Hintergrund für das Ereignis ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das es einer im EU-Ausland ansässigen Versandapotheke erlaubte, Boni auf rezeptpflichtige Medikamente anzubieten. Dies stellte die Frage auf, ob die gesetzliche Preisbindung für solche Medikamente auch für Versandapotheken gilt und sorgte für Bedenken, dass lokale Apotheken unter den Rabattaktionen leiden könnten. Gesundheitsministerin Nina Warken will daher Maßnahmen ergreifen, um faire Bedingungen zwischen Online- und stationären Apotheken zu gewährleisten.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, dass sie Online-Apotheken das Anbieten von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente untersagen will, um die Gleichwertigkeit zwischen Versandhandels- und stationären Apotheken zu gewährleisten. Dies folgt auf ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs, das diese Rabattpraktiken im internationalen Versandhandel erlaubt hatte.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Untersagung von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente für Online-Apotheken, Schutz der Arzneimittelversorgung, Vermeidung von Nachteilen für stationäre Apotheken, Sicherstellung der persönlichen Abgabe von Arzneimitteln, Gleichheit der Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zitiert. Sie hält es für falsch, dass Online-Apotheken Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente anbieten. Warken betont, dass die Arzneimittelversorgung nicht von Rabattversprechen abhängen und die wohnortnahe Abgabe sichergestellt bleiben sollte.
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