Union weist Spekulationen über Abtreibungslegalisierung zurück

„Debatte um Schwangerschaftsabbrüche“

Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine mögliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen und betont, dass der Paragraf 218 unverändert bleibt. Sie schlug vor, die Einkommensgrenzen für Sozialleistungen anzupassen und forderte eine stärkere Einbeziehung der Partner von Schwangeren in die Verantwortung für die Kosten. Hintergrund der Debatte ist die geplante Erweiterung der Kostenübernahme für Abbrüche durch die gesetzliche Krankenversicherung, was aber nicht automatisch eine Legalisierung impliziert, da diese nicht nach den geltenden Vorschriften gefördert werden kann.

() – Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine implizierte Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen.

„Es wurde vereinbart, Paragraf 218 unverändert zu lassen und `das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen`“, sagte die Abgeordnete dem Focus. „Nichts anderes kann in die Abrede hineininterpretiert werden, die Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung aus Steuermitteln beantragt werden kann.“ Die Abwicklung erfolge weitgehend durch die . „Daran soll angeknüpft werden, wenn im Koalitionsvertrag eine Verbesserung `über die heutige Regelung hinaus` vereinbart ist“.

Hintergrund ist eine Debatte über den Koalitionsvertrag, wonach für Frauen in Schwangerschaftskonflikten „die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitert werden soll. Allerdings darf die Abtreibungen nach der Beratungsregel nicht übernehmen, weil sie zwar straffrei, aber nicht rechtmäßig sind. Die SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sagte im ZDF: „Also geht auch dieser Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist.“

Winkelmeier-Becker verneinte diese Interpretation und schlug stattdessen vor, die Einkommensgrenze bei der Unterstützung von Sozialbedürftigen zu verändern: „Hier kommt etwa eine Anpassung der Einkommensgrenzen infrage.“ Grundsätzlich regte sie an, die Partner der Schwangeren stärker in die Pflicht zu nehmen. „Ich finde übrigens, dass die Kosten von den Partnern der Schwangeren getragen werden müssten“, fügte die Abgeordnete hinzu. „Nach meinem Eindruck lassen viele Männer die Frauen in der ganzen Situation allein. Sowohl bei der Entscheidung über die als auch bei den Kosten für einen Abbruch.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Elisabeth Winkelmeier-Becker (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Elisabeth Winkelmeier-Becker, Frauke Brosius-Gersdorf

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

CDU, Focus, Krankenkassen, SPD, Verfassungsgericht, ZDF

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

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An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine mögliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen und betont, dass der Paragraf 218 unverändert bleibt, während Verbesserungen bei der Kostenübernahme durch Krankenkassen diskutiert werden, ohne die rechtliche Status des Abbruchs zu ändern.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Hintergrund des Ereignisses ist eine Debatte über den Koalitionsvertrag zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Während die SPD eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung fordert, betont die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker, dass der bestehende Paragraf 218 unverändert bleiben soll und eine Legalisierung implizit nicht beabsichtigt ist. Dies führt zu unterschiedlichen Interpretationen über die rechtliche Stellung von Schwangerschaftsabbrüchen im aktuellen politischen Kontext.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen und betont, dass Paragraf 218 unverändert bleibt, um das ungeborene Leben zu schützen. Sie schlägt vor, die Einkommensgrenzen für die Kostenübernahme zu ändern und fordert eine stärkere Beteiligung der Partner der Schwangeren an den Kosten.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

keine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, Verbesserung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, Anpassung der Einkommensgrenzen für Sozialbedürftige, stärkere Verantwortung der Partner der Schwangeren.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, der Artikel zitiert die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie wies Spekulationen über eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurück und betonte, dass es vereinbart wurde, Paragraf 218 unverändert zu lassen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Sie schlägt vor, die Einkommensgrenzen für sozialbedürftige Unterstützungen anzupassen und fordert, die Partner der Schwangeren stärker in die Verantwortung zu nehmen.