Abtreibung: Schwarz-Rot streitet über Auslegung des Koalitionsvertrags

Konflikt über Abtreibungsregelungen im Bundestag

In ist ein Streit zwischen Union und SPD über die Auslegung des Koalitionsvertrags bezüglich der Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche entbrannt. Während die SPD argumentiert, dass die Formulierung eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühschwangerschaft erfordere, betont die CDU, dass es lediglich um eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige gehe. Bundeskanzler Friedrich Merz äußert sich unentschlossen zu den möglichen rechtlichen Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf § 218 des Strafgesetzbuches, und stellt fest, dass derzeitige Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen straffrei bleiben.

Berlin () – Zwischen Union und SPD ist wohl ein Konflikt über die Auslegung des Koalitionsvertrages zum Thema Abtreibungen entbrannt. Das berichtet die „Welt“.

In der Endfassung des Vertrages hatten sich die Koalitionäre darin für eine Verbesserung der Versorgungssituation von Frauen in Konfliktsituationen geeinigt: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche über die heutigen Regelungen hinaus.“ Nach Ansicht der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, macht diese Formulierung eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der nötig, da eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur für rechtmäßige Abbrüche bestehe.

Die CDU/CSU im Bundestag widersprach dieser Auffassung in der „Welt“: Mit der Formulierung im Koalitionsvertrag sei lediglich die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint. „Bei geringem Einkommen werden die Kosten schon heute von den Bundesländern aus Steuermitteln übernommen. In dem Antragsverfahren sind die Krankenkassen das Scharnier, sie leiten die Anträge an die staatlichen Stellen weiter. Nichts anderes ist gemeint, wenn im Koalitionsvertrag von einer Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung `über die heutige Regelung hinaus` die Rede ist“, sagte Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) der „Welt“.

Eine Übernahme des Schwangerschaftsabbruchs in den regulären Leistungskatalog der lehne die Union ab. „Es gibt auch keinen Anlass zu Interpretationen, dass die Union von der Rechtslage abrücken will“, sagte Winkelmeier-Becker. „Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.“

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„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen über die aktuelle Regelung hinaus erweitern. Für mich bedeutet das, dass wir diese zu einer Kassenleistung machen wollen“, sagte hingegen die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge der „Welt“. „Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können. Hier hat Frau Brosius-Gersdorf recht.“

Mit ihrem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren, hätten SPD, Grüne und Linke sich vor der Bundestagswahl zwar nicht durchsetzen können – auch weil die Zeit gefehlt habe, so Wegge. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe aber im Zuge der Debatte gesagt, dass er dazu bereit sei, nach der Wahl über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu reden, so Wegge. „Daran werden wir ihn auch messen. Wir haben jetzt vier Jahre Zeit, ausführlich darüber zu diskutieren.“

Hintergrund: In seiner Sommerpressekonferenz am Freitag hatte Merz gesagt, die Verabredungen des Koalitionsvertrags sollten ohne Abstriche kommen. „Welche Rechtsfolgen das hat, möglicherweise auch auf den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.“ Derzeit seien Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig, blieben aber unter bestimmten Umständen straffrei, so Merz. „Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, jedenfalls deswegen, nichts ändern müssen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Deutscher Bundestag (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Frauke Brosius-Gersdorf, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Carmen Wegge, Friedrich Merz

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An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Ein Konflikt zwischen Union und SPD über die Auslegung des Koalitionsvertrages bezüglich der finanziellen Unterstützung für Schwangerschaftsabbrüche ist entbrannt, wobei die SPD eine Legalisierung in der Frühphase fordert, während die Union dies ablehnt und betont, dass keine Änderungen am Paragrafen 218 geplant sind.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für den Konflikt zwischen Union und SPD über den Koalitionsvertrag zum Thema Abtreibungen ist die unterschiedliche Auslegung der Formulierung zur Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Während die SPD eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase fordert, interpretiert die CDU/CSU den Vertrag anders und betont die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen ohne Änderung der bestehenden Rechtslage.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass zwischen der Union und der SPD ein Konflikt über die Auslegung des Koalitionsvertrags bezüglich Abtreibungen entbrannt ist. Während die SPD eine Erweiterung der Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche als rechtliche Voraussetzung für eine Kassenleistung sieht, betont die Union, dass lediglich eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint sei und eine Legalisierung abgelehnt wird.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: mögliche Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft, Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen, Übernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, Diskussion über Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, mögliche Änderung der Konstruktion der rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel werden verschiedene Stellungnahmen zitiert.

Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, argumentiert, dass die Formulierung im Koalitionsvertrag eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase notwendig macht, da nur rechtmäßige Abbrüche von den Krankenkassen finanziert werden können. Im Gegensatz dazu erklärt die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker, dass die Formulierung lediglich eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen beabsichtigt und eine Übernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt wird.