Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweier pharmazeutischer Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung abgewiesen. Die Richter stellten fest, dass die Beschwerden teilweise unzulässig seien und die angeführten Grundrechtsverletzungen nicht ausreichend begründet wurden. Zudem wurde entschieden, dass die Eingriffe in die Grundrechte durch die Notwendigkeit der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt sind.
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von pharmazeutischen Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung zurückgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Die Verfassungsbeschwerden seien teilweise unzulässig, da zum einen die Wahrung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerden nicht ausreichend dargelegt und zum anderen keine ausreichend substantiierte Grundrechtsverletzung aufgezeigt sei. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden zulässigerweise gegen den Herstellerabschlag und die Verlängerung des Preismoratoriums richten, seien sie unbegründet, so das Gericht.
Die bewirkten Grundrechtseingriffe seien gerechtfertigt. Insbesondere seien sie angemessen, da das gesetzgeberisch angestrebte Gemeinwohlziel – die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung – in der vorzunehmenden Interessenabwägung jeweils überwiege.
Die Beschwerden richteten sich gegen das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Systems vorsieht. Die Beschwerdeführer sahen sich durch Maßnahmen wie den Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums und Regelungen zu Preisabschlägen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Zudem beklagten sie eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (Beschluss vom 7. Mai 2025 – 1 BvR 1507/23, 1 BvR 2197/23).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tabletten (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich institutionelle Akteure erwähnt, wie das Bundesverfassungsgericht und die Karlsruher Richter, jedoch keine spezifischen Namen.
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
Bundesverfassungsgericht, gesetzliche Krankenversicherung
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 7. Mai 2025.
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Karlsruhe
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung abgelehnt, da die Grundrechtseingriffe durch das Ziel der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt sind.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Systems umfasst. Die pharmazeutischen Unternehmen hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt, weil sie sich durch Vorgaben wie Herstellerabschläge und Preisregulierungen ihrer Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt fühlten. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerden zurück und stellte fest, dass die Eingriffe in die Grundrechte durch das Gemeinwohlziel der finanziellen Stabilität gerechtfertigt seien.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von pharmazeutischen Unternehmen gegen die Arzneimittelpreisregulierung zurückgewiesen hat. Die Maßnahmen wurden als gerechtfertigt angesehen, da sie dem Gemeinwohlziel der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Rückweisung der Verfassungsbeschwerden, Unzulässigkeit der Beschwerden aufgrund mangelnder Darlegung der Subsidiarität, unbegründete Beschwerden bezüglich des Herstellerabschlags und des Preismoratoriums, gerechtfertigte Grundrechtseingriffe, Überwiegen des Gemeinwohlziels bei der Interessenabwägung, Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Im Artikel wird keine konkrete Stellungnahme oder Reaktion von Personen oder Organisationen zitiert. Stattdessen informiert der Artikel über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsbeschwerden von pharmazeutischen Unternehmen gegen Arzneimittelpreisregulierungen zurückgewiesen hat. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, das Gemeinwohlziel der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.
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