Gutachten attestiert kommunaler Pflegeplanung teils schwere Mängel

"Gravierende Mängel in Pflegeplanung"

Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts weist gravierende Mängel in den kommunalen Pflegeplanungen auf, insbesondere in der Vernetzung zwischen Landkreisen, die nur in jeder zweiten Planung thematisiert wird. Es wird kritisiert, dass viele Planungen keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung enthalten und oft lediglich als formale Erfüllung gesetzlicher Anforderungen betrachtet werden. Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler fordert eine umfassendere, integrierte Sozialplanung, die auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger berücksichtigt, sowie die Notwendigkeit verbesserter Daten von Kranken- und Pflegekassen für die Kommunen.

() – Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung attestiert den kommunalen Pflegeplanungen teils gravierende Mängel. „Die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen wird als essenziell angesehen, derzeit aber nur in jeder zweiten Planung thematisiert“, heißt es in dem Gutachten, über das die „Mediengruppe Bayern“ (Mittwochausgaben) berichtet. „Eine stärkere Vernetzung der Akteure stellt eine Herausforderung und vor allem angesichts sinkender Personalressourcen eine zunehmende Notwendigkeit zur Sicherstellung der Versorgung dar.“

Hinzu komme, dass oftmals die Planung aus Sicht der Gutachter zu nichts führe. „Nur wenige Planungen bzw. Berichte enthalten konkrete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen“, so das Gutachten. In vielen Fällen entstünde der Eindruck, „dass die aktuelle Planung in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung vorgenommen wurde, die Kommunen aber über die `Problembeschreibung` hinaus wenig konkrete Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen ziehen“.

Als Manko sehen es die Gutachter zudem, dass ein Fokus auf der Zahl Pflegebedürftiger liegt. „Der künftige Pflegebedarf wird zumeist als Anzahl pflegebedürftiger Personen ausgewiesen, die Abschätzung sich daraus ergebender Platzbedarfe (stationär) und/oder Personalbedarfe (ambulant und stationär) erfolgt nur selten“, heißt es in dem Papier.

Aus Sicht der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), muss die Planung umfassender erfolgen. „Leitgedanke der Kommunen sollte eine integrierte Sozialplanung sein, die über eine reine Pflegestrukturplanung hinausgeht. Wir reden hier über familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden. Es geht um Wohnen, Verkehr, Einkauf, ärztliche Versorgung, um Bewegung und , um Geselligkeit und Unterhaltung, um Kultur und Bildung“, sagte Staffler den Zeitungen.

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Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger müssten berücksichtigt werden. Staffler will Verbindlichkeit. „Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet“, sagte sie. „Das muss sich ändern.“

Ein weiteres Problem seien fehlende Daten. „Die Kommunen benötigen von den Kranken- und Pflegekassen die notwendigen Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem Gebiet. Das hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits im Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes auf den Weg gebracht“, so Staffler.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Medizinisches Personal in einem (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Katrin Staffler, Nina Warken

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Iges-Institut, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Mediengruppe Bayern, Katrin Staffler (CSU), Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Nicht erwähnt

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Ein Gutachten des Iges-Instituts zeigt gravierende Mängel in der kommunalen Pflegeplanung auf, insbesondere in der Vernetzung der Akteure und der Berücksichtigung künftiger Pflegebedarfe, und fordert eine umfassendere und verbindliche Planung für eine bedarfsgerechte Versorgung.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist ein Gutachten des Iges-Instituts, das gravierende Mängel in den kommunalen Pflegeplanungen aufzeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen unzureichend ist und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgungsstrukturen fehlen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, fordert eine integrierte Sozialplanung, die über die reine Pflegestrukturplanung hinausgeht.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass ein Gutachten Mängel in den kommunalen Pflegeplanungen aufdeckt, die von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, kritisiert werden. Sie fordert eine umfassendere und verbindliche Planung, die über die reine Pflegestruktur hinausgeht und auch jüngere Pflegebedürftige berücksichtigt, um die Versorgung zu verbessern.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: gravierende Mängel in der kommunalen Pflegeplanung, unzureichende Vernetzung zwischen Landkreisen und Regionen, wenig konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung pflegerischer Strukturen, fehlende Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen, Fokus auf die Zahl der Pflegebedürftigen ohne Berücksichtigung von Platz- und Personalbedarfen, unzureichende integrierte Sozialplanung, fehlende Berücksichtigung der Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger, fehlende Verbindlichkeit in der kommunalen Bedarfsplanung, fehlende Daten von Kranken- und Pflegekassen.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, zitiert. Sie betont, dass die Planung umfassender sein muss und über die reine Pflegestrukturplanung hinausgehen sollte. Zudem fordert sie Verbindlichkeit in der kommunalen Bedarfsplanung und hebt hervor, dass fehlende Daten von den Kranken- und Pflegekassen ein weiteres Problem darstellen.

Justin Meier