Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hat angekündigt, Modellversuche zur rechtssicheren Regelung der 24-Stunden-Pflege durchzuführen, um sowohl Familien als auch Betreuungskräften Sicherheit zu bieten. Aktuell sei die Einhaltung von Arbeitszeiten mit großer Rechtsunsicherheit verbunden, was zu hohen Nachzahlungen führen könne. Staffler betonte, dass in Deutschland schätzungsweise 300.000 Haushalte auf ausländische Betreuungspersonen angewiesen sind und kritisierte das österreichische Modell, das die Arbeitszeitproblematik nicht ausreichend löse.
Berlin () – Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hat Modellversuche angekündigt, in denen rechtssichere Lösungen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege erprobt werden sollen. Die Einhaltung von Arbeitszeiten bedeute eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Familien, aber auch für die Betreuungskräfte, sagte Staffler dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Das kann schnell zu hohen Nachzahlungen führen. Wir müssen den Familien, die sich für ein solches Modell entscheiden, endlich Rechtssicherheit geben“, sagte sie. „Wir arbeiten bereits an rechtssicheren Lösungen und wollen sie als Modellvorhaben in der Praxis erproben“, kündigte sie an. Dazu liefen aktuell Gespräche. „Ziel muss sein, dass es weder zu einer Überlastung der Betreuungspersonen noch zu einer finanziellen Überlastung der Familien kommt“, so die Pflegebeauftragte.
Staffler sagte, Schätzungen gingen derzeit von 300.000 Haushalten aus, in denen meist ausländische Betreuungspersonen arbeiteten. „Vermutlich sind es sogar deutlich mehr. Das ist also kein Randproblem“, sagte die CSU-Politikerin. Das österreichische Modell, bei dem die Pflegekräfte als Selbstständige eingestuft werden, um die Arbeitszeitproblematik zu umgehen, kritisierte sie als unvereinbar mit dem europäischen Arbeitsrecht. „Letztlich besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, weil sich die Betreuungsperson nach den Bedürfnissen der zu Pflegenden richten muss“, so Staffler.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katrin Staffler (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?
Katrin Staffler
Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesregierung, CSU, Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?
Nicht erwähnt
An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Die Pflegebeauftragte Katrin Staffler kündigte Modellsversuche an, um rechtssichere Lösungen für die 24-Stunden-Pflege zu entwickeln und rechtliche Unsicherheiten für Familien und Betreuungskräfte zu beseitigen.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Auslöser für das Ereignis ist die rechtliche Unsicherheit im Bereich der 24-Stunden-Pflege, die sowohl Familien als auch Betreuungskräfte betrifft. Die Pflegebeauftragte Katrin Staffler möchte durch Modellversuche rechtssichere Lösungen entwickeln, um Überlastungen und finanzielle Probleme zu vermeiden. Die steigende Zahl der Haushalte mit ausländischen Betreuern macht dieses Thema dringlich.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Der Artikel beschreibt, dass Katrin Staffler, die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Modellversuche ankündigt, um rechtssichere Lösungen für die 24-Stunden-Pflege zu erproben. Sie thematisiert die rechtliche Unsicherheit für Familien und Betreuungskräfte und kritisiert Modelle, die mit dem europäischen Arbeitsrecht unvereinbar sind.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Hohe Nachzahlungen, Rechtsunsicherheit für Familien und Betreuungskräfte, Überlastung der Betreuungspersonen, finanzielle Überlastung der Familien, unvereinbar mit europäischem Arbeitsrecht.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Katrin Staffler, der Pflegebeauftragten der Bundesregierung, zitiert. Sie kündigte Modellversuche an, um rechtssichere Lösungen für die 24-Stunden-Pflege zu erproben, und betonte, dass Familien und Betreuungskräfte erhebliche Rechtsunsicherheiten erfahren, die schnell zu hohen Nachzahlungen führen können. Ihr Ziel sei es, sowohl die Betreuungspersonen als auch die Familien vor finanzieller und persönlicher Überlastung zu schützen.
- Laumann setzt weiter auf Rauchverbot in Autos - 13. November 2025
- Lob und Kritik für Streecks Vorstoß zu Medikamenten für Hochbetagte - 13. November 2025
- Pflegeversicherung erhält Bundes-Darlehen von 1,7 Milliarden Euro - 13. November 2025
