Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, da die derzeitigen Zugangseinstellungen nicht ausreichen. Sie drängt darauf, dass die Verantwortlichen die zukünftigen europäischen Regelungen im Blick behalten und vorausschauend planen, um technische Anpassungen zu vermeiden. Trotz der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen warnt sie vor möglichen Missbrauchsrisiken, da Technik nie hundertprozentig sicher sei.
Berlin () – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte zu verbessern. „Die elektronische Patientenakte sieht vor, dass Versicherte einstellen können, auf welche Daten zugegriffen werden kann“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen.“
Specht-Riemenschneider verwies auf die aktuelle Regulierung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Die EU sehe eine feinere Einstellungsmöglichkeit vor, als das in der deutschen Patientenakte der Fall sei. „Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird“, appellierte sie. „Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung. Man sollte vorausschauend planen und dabei auf andere Länder in Europa schauen.“
Die Datenschutzbeauftragte erinnerte daran, dass auch in Deutschland ursprünglich eine dokumentengenaue Grundeinstellung vorgesehen gewesen sei. „Das wurde aber wieder ein Stück weit zurückgedreht“, kritisierte sie. „Jetzt sollten die Versicherten am besten vor jedem Arztbesuch in der App festlegen, was sichtbar sein soll.“
Specht-Riemenschneider erwägt, die Patientenakte persönlich gar nicht zu verwenden. „Ich schließe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, die elektronische Patientenakte zu nutzen“, sagte sie. „Ich werde mir ganz genau angucken, was mir meine Krankenkasse zur Verfügung stellt, wenn es so weit ist. Diese Entscheidung halte ich mir explizit offen.“
Dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten, schloss Specht-Riemenschneider ausdrücklich nicht aus. „Technik ist nie zu hundert Prozent sicher“, sagte sie. „Die elektronische Patientenakte ist auf dem Stand der Technik, aber Missbrauch kann nie ausgeschlossen werden.“
Die Datenschutzbeauftragte verwies darauf, dass der Chaos Computer Club im vergangenen Dezember eine Sicherheitslücke aufgedeckt habe. „Täter von außen konnten mit einem Ausweis für Heilberufe und einem Kartenlesegerät an fremde Gesundheitsdaten gelangen“, sagte sie. „Inzwischen ist es den zuständigen Stellen gelungen, mit Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Risiko für solche Angriffe sinkt.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Louisa Specht-Riemenschneider
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Berlin
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Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert eine verbesserte Feingranularität beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte und warnt vor möglichen Sicherheitslücken und Missbrauch.
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Der Auslöser für das Ereignis ist die Aufforderung von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zur Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte. Hintergrund sind unzureichende Datenschutzvorkehrungen und die Notwendigkeit, die deutschen Regelungen an die strengeren europäischen Vorgaben anzupassen, insbesondere nach Hinweisen auf Sicherheitslücken und die Möglichkeit eines Datenmissbrauchs.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte fordert. Sie kritisiert die unzureichenden Einstellungen zur Datenfreigabe für Versicherte und appelliert an die Verantwortlichen, europäische Vorgaben frühzeitig zu berücksichtigen, um Sicherheitsrisiken und technische Anpassungen zu vermeiden.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
1. Notwendigkeit zur Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten,
2. Gefahr, dass technische Anpassungen später schnell erfolgen müssen,
3. Unsicherheit über die Nutzung der elektronischen Patientenakte durch die Beauftragte,
4. Risiko, dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten können,
5. Offenlegung von Sicherheitslücken durch den Chaos Computer Club,
6. Maßnahmen zur Risikominderung durch zuständige Stellen.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie fordert, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte zu verbessern und kritisiert, dass die notwendigen Einstellungsmöglichkeiten nicht feingranular genug sind. Zudem warnt sie vor möglichen Sicherheitsrisiken und appelliert an die Verantwortlichen, vorausschauend zu planen.
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