BGH bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in Maskenaffäre

"BGH bestätigt Strafen in Maskenaffäre"

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Rahmen der Maskenaffäre während der Corona-Pandemie bestätigt. Die Angeklagte T. erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten, während der Angeklagte N. zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass sie durch falsche Angaben und Kontakte zu CSU-Politikern Steuervorteile in Höhe von insgesamt rund 7,9 Millionen Euro erlangten.

Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre während der Corona-Pandemie bestätigt.

Das teilten die Richter am Freitag mit. Die Angeklagte T. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt, während der Angeklagte N. eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten erhielt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts I hatten die Angeklagten mit ihrem Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro für die Vermittlung von Geschäften über medizinische Schutzmasken erzielt. Dabei nutzte die Angeklagte T. ihre Kontakte zu hochrangigen CSU-Politikern. Sie beantragte fälschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt, was zu einem Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro führte.

Zudem gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die Geschäftsleitung ihres Unternehmens in Grünwald befinde, um von einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren, wodurch ein weiterer Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro entstand.

Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezüglich der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen ein, da die bisherigen Feststellungen eine Verurteilung nicht trugen und eine erneute Verhandlung mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Die Verurteilungen wegen der Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskräftig.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Corona-Hinweis (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: T., N.

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Bundesgerichtshof (BGH), Landgericht München I, CSU

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Nicht erwähnt.

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Karlsruhe, München, Grünwald

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen zweier Angeklagter, die während der Maskenaffäre in der Corona-Pandemie insgesamt 3,7 Millionen Euro an Einkommensteuer und 4,2 Millionen Euro an Gewerbesteuer hinterzogen, bestätigt, wobei die Strafen vier Jahre und fünf Monate sowie drei Jahre und neun Monate betragen.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Maskenaffäre während der Corona-Pandemie, in der die Angeklagten durch ihre Kontakte zu Politkern in großem Umfang Provisionen aus dem Verkauf von medizinischen Schutzmasken erhielten und dabei Steuerhinterziehung begingen.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Kontext der Maskenaffäre bestätigt hat. Die Reaktionen der Politik oder Öffentlichkeit werden jedoch nicht konkret thematisiert.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten für T., Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten für N., Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro, Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro, rechtskräftige Verurteilungen wegen Gewerbesteuerhinterziehung.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Im Artikel wird keine spezifische Stellungnahme oder Reaktion von Personen oder Organisationen zitiert. Er berichtet lediglich über die Bestätigung der Verurteilungen der Angeklagten durch den Bundesgerichtshof und die Hintergründe der Steuerhinterziehung im Rahmen der Maskenaffäre.