Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot

Gesetzentwurf zum Lachgas-Verbot

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verabschiedet, um den Missbrauch von Lachgas und anderen potenziell gefährlichen Substanzen wie K.-o.-Tropfen zu unterbinden. Kinder und Jugendliche sollen besonders vor den gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum dieser Stoffe verbunden sind, geschützt werden, weshalb ein Erwerbs- und Besitzverbot für sie gilt. Ausnahmen von den Verboten gelten für wissenschaftliche, gewerbliche oder medizinische Anwendungen, wobei der Konsum von Lachgas ernsthafte Gesundheitsgefahren, einschließlich neurologischer Schäden, mit sich bringen kann.

Berlin () – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Ziel sei die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Vor allem Kinder und Jugendliche sollen demnach vor den gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Unter die neuen Regeln fällt auch das Verbot von sogenannten K.-o.-Tropfen. Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden zum Beispiel zur Begehung von Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht.

Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8 Gramm) unterfallen der Gesetzesänderung zufolge zukünftig dem Umgangsverbot des NpSG. Für Kinder und Jugendliche gilt dann ein Erwerbs- und Besitzverbot, der Verkauf an Kinder und Jugendliche und der Verkauf über Automaten und den Versandhandel wird verboten. Das Gleiche gilt für die Stoffe BDO und GBL.

Von den Verboten ausgenommen bleibt die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt.

„Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Folgen könnten gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden. „Deswegen verbieten wir mit diesem Gesetzentwurf die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Verkauf über Versandhandel und Automaten.“

Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) ergänzte, dass der Konsum von Lachgas kein harmloser Partygag sei. „Ärztliche Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum.“ Das Gesetz sei ein absolut notwendiger Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit.

Siehe auch:  Warum Gesundheitsexperten vor Fruchtzucker warnen
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Nina Warken am 02.07.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Namen von Personen werden im Beitrag genannt?

Nina Warken, Hendrik Streeck

Welche Firmen, Behörden oder Organisationen werden erwähnt?

Bundeskabinett, Bundesgesundheitsministerium, CDU, Hendrik Streeck

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das beschriebene Ereignis zugetragen?

Das beschriebene Ereignis fand am 02.07.2025 statt.

An welchem Ort findet die geschilderte Handlung statt?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen, um den Missbrauch von Lachgas sowie die Gefahren von K.-o.-Tropfen zu unterbinden und insbesondere Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?

Der Auslöser für das beschlossene Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) ist die zunehmende Besorgnis über den Missbrauch von Lachgas, insbesondere unter Kindern und Jugendlichen, sowie die gesundheitlichen Risiken, die damit verbunden sind. Zudem sollen auch K.-o.-Tropfen, die häufig in Gewaltverbrechen verwendet werden, verboten werden.

Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des NpSG beschlossen hat, um den Missbrauch von Lachgas und K.-o.-Tropfen zu unterbinden, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Risiken. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck betonen die Notwendigkeit des Gesetzes für den Kinder- und Jugendschutz sowie die öffentliche Gesundheit angesichts der steigenden gesundheitlichen Schäden durch den Konsum von Lachgas.

Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?

Die genannten Folgen oder Konsequenzen im Artikel sind: gesundheitliche Risiken, Gefrierverletzungen, Bewusstlosigkeit, bleibende neurologische Schäden, neurologische Ausfälle, Rückenmarksschäden.

Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?

Ja, im Artikel werden Stellungnahmen zitiert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont, dass der Konsum von Lachgas für Kinder und Jugendliche mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden ist und die Abgabe an diese Gruppen verboten wird. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck fügt hinzu, dass der Konsum von Lachgas ernsthafte gesundheitliche Folgen haben kann und spricht sich für das Gesetz als notwendigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz aus.