Das Bundesgesundheitsministerium, geleitet von der CDU, hält den unveröffentlichten Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof zur Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie für fehlerhaft, da er unzureichend belegte Tatsachen enthält. Das Ministerium betont, dass die damaligen Beschaffungsentscheidungen in der außergewöhnlichen Lage sachgerecht waren und auf Beschlüssen der Bundesregierung sowie der Gesundheitsminister-Konferenzen basierten. Zudem wurden Logistikunternehmen benötigt, um die Beschaffung in der Krisensituation effizient zu bewältigen, und der Verhandlungsprozess sei in diesem Kontext gerechtfertigt gewesen.
Berlin () – Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium hält den bisher unveröffentlichten Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof zur Maskenbeschaffung durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Corona-Pandemie für fehlerhaft. In dem Bericht würden „teilweise Tatsachen vorgetragen, die durch Quellen nicht untermauert sind“, berichtet die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Einschätzung des Ministeriums für den Haushaltausschuss des Bundestages. „Nur vereinzelt konnten Quellen rekonstruiert werden“, heißt es in dem Papier, über das die Zeitung berichtet.
„Die Entscheidung für eine Beschaffung durch das BMG war in der damaligen Ausnahmesituation sachgerecht“, so das Ministerium weiter. Eine Überbeschaffung habe seinerzeit nicht vorgelegen. Auch erfolgte das Handeln des Bundes und damit auch des Ministeriums „auf der Grundlage von Beschlüssen der Bundesregierung, ihres Krisenstabs, des Beschaffungsstabs sowie von Ministerpräsidenten- und Gesundheitsminister-Konferenz“. Zur Bewältigung der Beschaffung habe zudem kurzfristig auf Logistikunternehmen zurückgegriffen werden müssen. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei in der damaligen Ausnahmesituation sachgerecht gewesen, so das Ressort von Spahns Parteifreundin und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Margaretha Sudhof, Jens Spahn, Nina Warken
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Berlin
Wie lässt sich der Inhalt des Beitrags in einem einzigen Satz zusammenfassen?
Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium kritisiert den unveröffentlichten Bericht zur Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof als fehlerhaft und unzureichend belegt, verteidigt jedoch die Entscheidungen des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn in der damaligen Ausnahmesituation.
Was war der ausschlaggebende Anlass für das Geschehen?
Der Hintergrund des Ereignisses liegt in der kritischen Situation während der Corona-Pandemie, als das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) Masken beschaffen musste. Der Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof wird als fehlerhaft angesehen, da er nicht ausreichend durch Quellen unterstützt wird. Das Ministerium verteidigt die damaligen Entscheidungen als angemessen und als Reaktion auf die dringenden Bedürfnisse und Beschlüsse der Bundesregierung in einer Ausnahmesituation.
Wie haben Medien, Politik oder Bevölkerung darauf reagiert?
Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium bezeichnet den Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof zur Maskenbeschaffung als fehlerhaft und unzureichend belegbar. Gleichzeitig wird betont, dass die damaligen Beschaffungsentscheidungen in der Krisensituation sachgerecht waren und auf Beschlüssen der Bundesregierung basierten.
Welche möglichen Folgen oder Auswirkungen werden im Artikel angesprochen?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: fehlerhafter Bericht, unzureichende Quellenuntermauerung, vereinzelt rekonstruierbare Quellen, sachgerechte Entscheidung für Beschaffung, keine Überbeschaffung, Handeln auf Grundlage von Regierungsbeschlüssen, kurzfristiger Rückgriff auf Logistikunternehmen, sachgerechtes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Gibt es eine offizielle Reaktion oder ein öffentliches Statement dazu?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums zitiert. Das Ministerium bezeichnet den Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof als fehlerhaft, da "teilweise Tatsachen vorgetragen" werden, die nicht durch Quellen untermauert sind. Es wird betont, dass die Entscheidung zur Beschaffung in der damaligen Ausnahmesituation sachgerecht war und keine Überbeschaffung vorlag.
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