Lächeln ist die eleganteste Art, einem Gegner die Zähne zu zeigen, sagt ein altes Sprichwort, aber nicht jeder kann mit einem strahlenden Lächeln seinen Gegner überzeugen. Wenn die Zähne schlecht werden oder sogar ausfallen, dann stehen viele Menschen vor einem sehr großen Problem, denn sie haben kein Geld für eine Zahnsanierung. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Lösung der Zahnprobleme sein, denn diese spezielle Versicherung übernimmt mindestens die Hälfte der Kosten, die bei einer Zahnbehandlung anfallen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht finanzieren.
Nur minimale Leistungen
Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, haben schlechte Karten, wenn es um bestimmte Zahnbehandlungen geht. Selbst wer einmal im Jahr beim Zahnarzt eine Vorsorgeuntersuchung machen lässt und das Bonusheft fünf Jahre lang vorbildlich führt, der hat Pech, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur maximal 60 % aller Kosten, die bei einer Zahnbehandlung anfallen. Die Patienten bekommen nur die einfachste Form der Behandlung, die Regelversorgung. Wenn zum Beispiel ein Backenzahn eine Krone braucht, dann sehen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Fall nur eine einfache Krone aus Metallguss vor, die im Schnitt 235,- Euro kostet. Die Kassen übernehmen nur maximal 140,- Euro, denn Rest muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
Wer schon als Kind Probleme mit den Zähnen hatte und als junger Erwachsener viele Zahnfüllungen hat, der muss damit rechnen, dass sich früher oder später Brücken, Kronen oder ein Zahnersatz nicht vermeiden lassen. In diesem Fall ist es immer sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die unter anderem auch Implantate und qualitativ hochwertige Kronen möglich macht. Das Gleiche gilt auch für alle, die unter Parodontitis leiden, denn in diesem Fall muss immer mit einem frühen Verlust der Zähne gerechnet werden. Je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger wird diese Versicherung, daher kann sich eine zusätzliche Zahnversicherung auch schon für Kinder lohnen.
Was sollte die Versicherung leisten?
Wenn eine Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll sein soll, dann muss sie gewisse Mindeststandards erfüllen. So sollte eine Übernahme der Kosten für den Zahnersatz ebenso möglich sein wie auch die Versorgung mit Implantaten. Empfehlenswert ist auch eine Grundsicherung, wenn es um sogenannte Inlays entweder aus hochwertiger Keramik oder aus Gold sowie die keramischen Verblendungen für Brücken und Kronen geht. Mindestens 50 % aller Zahnarztkosten sollte die Zahnzusatzversicherung bieten und alle, die Implantate möchten, sollten darauf achten, dass der sehr kostenaufwendige Aufbau der Knochen mitversichert wird.
Welche Nachteile gibt es?
Welche Nachteile eine Zahnzusatzversicherung hat, das zeigt sich spätestens dann, wenn die einzelnen Anbieter genau miteinander verglichen werden. Jeder, der sich für die Zusatzversicherung der Zähne interessiert, der sollte sich zudem darüber im Klaren sein, dass es eine komplette Übernahme der Kosten nicht gibt, selbst bei den besten Anbietern müssen zehn bis 15 % der Kosten selbst getragen werden. Wenn Zahnprobleme auftauchen, dann kommen viele auf die Idee, schnell noch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, aber das ist bei der überwiegenden Mehrzahl der Anbieter nicht möglich, sie setzen eine bestimmte Wartezeit voraus, die im Schnitt acht Monate beträgt, bevor der Versicherte seine Zähne machen lassen kann.
Kann jeder eine Zusatzversicherung bekommen?
Grundsätzlich ist es möglich, eine zusätzliche Versicherung für die Zähne abzuschließen, aber die Anbieter suchen sich ihre Kunden sehr genau aus und lehnen auch Anträge ab. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Antragsteller ein sehr schlechtes Gebiss hat und für die Zukunft hohe Behandlungskosten fällig werden. Wer einen Antrag stellt und dabei falsche Angaben über den Zustand seiner Zähne macht, der wird ebenfalls keine Zusatzversicherung bekommen. Die Mehrzahl der Anbieter überprüft spätestens nachdem die erste Rechnung des Zahnarztes bei ihnen eingegangen ist, ob die Angaben, die der Antragsteller gemacht hat, auch wirklich der Wahrheit entsprechen.
Bild: © Depositphotos.com / ginasanders
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