Berlin () – Die teilweise Legalisierung von Cannabis hat die Ermittlungsbehörden offenbar weniger stark entlastet als von der Bundesregierung erwartet.
Die Ampelkoalition hatte in ihrem Gesetzentwurf angenommen, dass die Polizei künftig jährlich rund 180.000 „konsumnahe Delikte“ weniger verfolgen müsse, bei denen es hauptsächlich um den Erwerb und Besitz der Droge in geringen Mengen zum Eigengebrauch geht. Nach dem Inkrafttreten der Legalisierung am 1. April 2024 hätten die Fallzahlen im vergangenen Jahr demnach um drei Viertel auf etwa 45.000 sinken müssen.
Tatsächlich registrierte die Polizei aber immer noch rund 62.000 konsumnahe Cannabis-Verdachtsfälle, wie eine „Spiegel“-Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigt. Dazu kommen rund 17.000 Verstöße gegen Vorschriften, die im Zuge der Legalisierung neu geregelt wurden. In dem neuen Paragrafen werden etwa der Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis oder der unerlaubte Anbau geahndet.
Anders als unter der alten Rechtslage wird laut Bundeskriminalamt für die neue Regelung nicht erfasst, welcher Anteil der 17.000 Fälle als „konsumnah“ gilt. Viel diskutiert wurde im Zuge der Legalisierung der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Laut Kriminalstatistik sind bei den neu geregelten Cannabis-Delikten rund zwölf Prozent aller Tatverdächtigen minderjährig.
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