GdP bemängelt Cannabisgesetz – Hanfverband will Fachgeschäfte
Berlin () – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis eine kritische Bilanz gezogen. Das Gesetz sei weiterhin ein „Mängelexemplar“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben).
Die Polizei habe täglich mit den „Unzulänglichkeiten“ des Gesetzes zu kämpfen, sagte Poitz. „Die neue Regierung sollte sich zügig die Regelungen zur Brust nehmen und dabei vor allem auf die Praktiker hören“, forderte der Polizeigewerkschafter. Unschärfen und fehlende Kontroll- sowie Nachweismöglichkeiten verunsicherten genauso auch die Bürger, beklagte er. An jedem Tag, an dem das Gesetz nicht besser werde, werde „weder der Schwarzmarkt eingedämmt noch der Jugendschutz oder die Verkehrssicherheit verbessert“.
Positive Tendenzen, aber weiterhin auch Verbesserungsbedarf sieht hingegen der Deutsche Hanfverband. Hanfverbands-Geschäftsführer Georg Wurth sagte dem RND: „Eigenanbau und Anbauvereine können den Schwarzmarkt nur zum Teil zurückdrängen.“ Um den Schwarzmarkt nachhaltig zu bekämpfen, brauche es Cannabis-Fachgeschäfte.
Und: „Das CanG enthält noch viele übertrieben strenge Einschränkungen – zum Beispiel beim Eigenanbau und den öffentlichen Konsumregeln.“ Der Hanfverband hofft auf eine „gewisse Entkrampfung“ in den kommenden Jahren. „Von Konsum, Besitz und Anbau geringer Cannabismengen geht keine besondere Gefahr für andere aus“, sagte Wurth.
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„Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv)
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