Berlin () – In den Verhandlungen für eine schwarz-rote Koalition hat die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege sich darauf verständigt, einen bedeutenden Teil der Krankenhausreform aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu bezahlen und nicht von den gesetzlich Versicherten übernehmen zu lassen. „Der bisher für die GK vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur“, heißt es in dem finalen Text der AG, über den die Mediengruppe Bayern (Donnerstagausgaben) berichtet.
Bisher waren jährliche Ausgaben aus dem Fonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, die aus dem Gesundheitsfonds und damit durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert worden wären. Als weitere Maßnahme „zur Stabilisierung der Beiträge“ plant das Bündnis „die bisher nicht kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln vollständig zu finanzieren“. Dies soll bereits im Jahr 2025 erfolgen.
Generell soll die Krankenhausreform „bis Sommer“ überarbeitet werden. „Wir ermöglichen den Ländern zur Sicherstellung der Grund- (Innere, Chirugie, Gynäkologie und Geburtshilfe) und Notfallversorgung der Menschen besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen“, hieß es in dem Papier weiter. Um die finanzielle Stabilität der „bedarfsnotwendigen Krankenhäuser“ zu sichern, schließe man die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung.
Auch die Definition von Fachkrankenhäusern soll überarbeitet werden „mit dem Ziel, dass die in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben können“. Für die Umstellung sollen die Krankenhäuser in der sogenannten Konvergenzphase nun drei statt zwei Jahre Zeit bekommen. „Das Jahr 2027 wird dabei für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet“.
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Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)
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