Berlin () – Patientenschützer haben die Bundestagsabgeordneten dringend aufgefordert, auf eine Neuregelung der Organspende vor der Bundestagswahl zu verzichten.
„Am Ende der Legislaturperiode darf es keinen ethischen Ausverkauf geben“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ vor der am Mittwoch geplanten Expertenanhörung im Bundestag zum Gruppenantrag für die Einführung einer Widerspruchslösung.
„Es ist ein Irrglaube, dass allein die Widerspruchslösung zu signifikant mehr Organspenden führt“, sagte er. Schließlich erhöhe die Regelung nicht die Zahl der Hirntoten. Die Einführung der Widerspruchslösung wäre zudem ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. „Strafrechtlich erfüllt dieses medizinische Vorgehen ohne Zustimmung die Voraussetzung der Körperverletzung“, argumentierte Brysch.
Brysch sagte, Schwerstkranke müssten oftmals viele Tage intensivmedizinisch versorgt werden, bevor die Hirntoddiagnose durchgeführt werden könne. „Diese Intensivtherapie des Betroffenen dient dann allein dem Erhalt der Organfunktionen im Interesse potenzieller Organempfänger“, beklagte er. Patienten könnten im Fall einer Neuregelung derartige organprotektive Maßnahmen nur noch verhindern, wenn sie vorher aktiv widersprechen, so Brysch.
Statt einer Neuregelung forderte er, die 2020 beschlossenen Maßnahmen zur aktuell geltenden Entscheidungslösung umzusetzen, etwa die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen an das Organspende-Zentralregister. Zudem plädierte er für stärkere finanzielle Anreize für die Krankenhäuser.
Am Mittwoch sollen im Bundestags-Gesundheitsausschuss Sachverständige zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchslösung gehört werden. Ziel des Antrags ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, um die Wartezeit auf ein neues Organ zu senken. Gilt bisher, dass einer Organspende zu Lebzeiten aktiv zugestimmt werden muss, würde eine Neuregelung dazu führen, dass jeder Bürger automatisch zum Organspender wird, falls er nicht widerspricht. Dem Ausschuss liegt auch ein Antrag der Bundesländer für die Einführung einer Widerspruchslösung vor. Völlig offen ist allerdings, ob eine Neuregelung überhaupt noch im Bundestag zur Abstimmung gestellt wird.
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