Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg haben sich bereits rund 200 Opfer und Angehörige an das psychosoziale Beratungstelefon gewandt. Obwohl es sich nicht um einen Terroranschlag im klassischen Sinne handelt, könnten die Entschädigungsleistungen für die Betroffenen niedriger ausfallen, was zur Forderung nach einer Gleichstellung von Opfern durch politische Akteure führt. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion betont, dass die gesetzliche Rahmenbedingungen schnell angepasst werden sollten, da das Leid der Opfer unabhängig von der Motivation des Täters sei.
Magdeburg () – Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg haben sich bisher rund 200 Opfer und Angehörige beim psychosozialen Beratungstelefon der Opferbeauftragten gemeldet.
„200 Rückmeldungen sind eine hohe Quote“, sagte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Roland Weber, der „Welt am Sonntag“. Rund 400 Verletzte und Angehörige hatten am 23. Dezember, drei Tage nach dem Anschlag, ein Schreiben der Opferbeauftragten des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt erhalten. Darin war die Hilfe-Hotline mitgeteilt worden.
Magdeburg wird nicht als Terroranschlag wie etwa der von Anis Amri 2016 in Berlin eingestuft. Deshalb werden die Opferfamilien voraussichtlich schlechter entschädigt. „Die Entschädigungsleistungen werden niedriger sein als im Terrorfall“, so Weber. „Für Opfer von physischer und psychischer Gewalt gilt das Soziale Entschädigungsrecht und das Sozialgesetzbuch 14. Neu sind schnelle Hilfen.“
Dazu zählt Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch Fallmanager unterstützt. Doch Weber hat noch eine Hoffnung: „Im Magdeburger Fall muss darüber hinaus rechtlich geprüft werden, ob die Haftpflichtversicherung greift und sich daraus Ansprüche für die Opfer ergeben.“ Denn der Täter habe für seine Todesfahrt einen Mietwagen benutzt. Für Terroropfer gilt die „Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt“ mit höheren Leistungen.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), fordert nun eine Gleichstellung von Opfern. Man müsse die gesetzlichen Grundlagen „schnellstmöglich anpassen“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Es sei nicht nachvollziehbar, „wenn die Opfer von Magdeburg weniger staatliche Hilfe zu erwarten haben, weil es sich um die Tat eines möglicherweise psychisch Kranken und nicht um eine im strengen Sinne terroristische beziehungsweise extremistische Tat“ handele. Das Leid der Opfer sei dasselbe, egal welche Motivation der Täter habe. Krings ist Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in seiner Fraktion.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv) |
- Bisher 77 Klagen gegen NRW-Krankenhausreform - 22. Januar 2025
- Lauterbach begrüßt Abschaffung von Honorardeckel für Hausärzte - 20. Januar 2025
- Krankenhausreform: Berliner Klinikstandort soll schließen - 20. Januar 2025