Die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende in Wales hat die Spenderrate um durchschnittlich 34 Prozent erhöht, was laut einer Analyse des Ifo-Instituts auf die Ähnlichkeiten zwischen der Gesundheitsausgaben und Bevölkerungsstruktur in Wales und Deutschland zurückzuführen ist. Im Vergleich zur Zustimmungslösung, die eine niedrigere Organspenderrate von 11,6 pro Million Einwohner gehabt hätte, stieg die Rate auf 15,6 Spender pro Million, was jährlich bis zu 47 zusätzlich versorgte Patienten bedeuten könnte. Trotz des positiven Effekts der Widerspruchslösung bleibt der Bedarf an Organspenden hoch, mit 268 Patienten auf der Warteliste in Wales.
Dresden () – Die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende hat die Spenderrate in Wales deutlich erhöht. Sie sei um durchschnittlich 34 Prozent gestiegen, heißt es in einer Analyse des Ifo-Instituts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
„Mit Blick auf Gesundheitsausgaben, Bevölkerungsstruktur und Organspenderraten vor der Umstellung sind Wales und Deutschland sehr ähnlich“, sagte Ifo-Forscherin Selina Schulze Spüntrup. „Daher können wir davon ausgehen, dass eine vergleichbare Steigerung der Spenderrate bei einem Wechsel auf die Widerspruchslösung auch in Deutschland möglich ist.“
In den vier Jahren nach Einführung der Widerspruchslösung lag die Organspenderrate in Wales im Durchschnitt bei 15,6 Organspendern pro Million Einwohner. Hätte Wales die Zustimmungslösung weitergeführt, hätte die Quote laut Ifo hingegen nur bei 11,6 gelegen. Dies würde bedeuten, dass die Zahl von Organspendern pro Jahr von 36 auf 49 steigt.
„Geht man von durchschnittlich 3,5 gespendeten Organen pro Spender aus, könnten damit jedes Jahr bis zu 47 Patienten zusätzlich versorgt werden. Insgesamt zeigt sich also ein positiver Effekt der Widerspruchslösung, der seine Wirkung mit einem Jahr Verzögerung erst richtig zu entfalten scheint“, sagte Schulze Spüntrup. Dennoch sei der Bedarf an Organspenden nach wie vor hoch. Aktuell stünden in Wales 268 Patienten auf der Warteliste.
Bei der Widerspruchslösung gelten grundsätzlich alle als potenzielle Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen. Im Gegensatz dazu ist bei der Zustimmungslösung eine ausdrückliche Einwilligung für eine Organentnahme erforderlich. Wales ist im Jahr 2015 von der Zustimmungs- auf die Widerspruchslösung umgestiegen.
Mittels der sogenannten synthetischen Kontrollmethode vergleicht die Studie den Anstieg der tatsächlichen Organspenden in Wales seit 2015 verglichen mit einem hypothetischen Szenario ohne die Umstellung.
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