Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, schlägt vor, die Regelungen zur Krankschreibung zu überdenken, um die Arztpraxen zu entlasten. Er argumentiert, dass die telefonische Krankschreibung wenig aussagekräftig sei und fragt, ob in den ersten Tagen einer Krankheit tatsächlich ein ärztliches Attest erforderlich ist. Sein Vorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmer sich für die ersten zwei Tage informell krankmelden können und ein ärztliches Attest erst ab dem dritten Tag notwendig ist.
Berlin () – Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, regt an, die Regeln zur Krankschreibung zu überdenken, um die Praxen zu entlasten.
„Die telefonische Krankschreibung entlastet Praxen etwas. Doch letztlich ist sie wenig aussagekräftig. Man kann ja durchaus mal die Frage aufwerfen: Warum muss es in den ersten Tagen einer Krankheit überhaupt eine ärztliche Krankschreibung geben?“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“.
Sein Vorschlag: „Möglich wäre eine Regelung auf Vertrauensbasis: Für die ersten zwei Krankheitstage können sich Arbeitnehmer informell krankmelden, erst ab dem dritten Krankheitstag wird ein ärztliches Attest nötig. Das würde Praxen wirklich entlasten.“
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