Die Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) befürworten die Diskussion um die Einführung einer Teilzeit-Krankschreibung, wie sie in der Schweiz bereits existiert. Sie betonen die Notwendigkeit, gegen Missbrauch bei telefonischen Krankschreibungen vorzugehen und kritisieren bestehende Online-Portale, die diese Praktiken erleichtern. Zudem plädieren sie für eine Regelung, die nur den Hausarzt zur telefonischen Krankschreibung legitimiert, um die Integrität des Verfahrens zu wahren und die Belastungen durch hohe Krankenstände in der Wirtschaft zu reduzieren.
Berlin () – Die Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigen sich offen für die Einführung einer Teilzeit-Krankschreibung. „Das Thema Teilzeitkrankschreibung, wie in der Schweiz möglich, kann man diskutieren. Wir sollten da insgesamt pragmatischer werden“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Handwerkspräsident Jörg Dittrich sagte den Funke-Zeitungen mit Blick auf Teilzeitkrankschreibungen: „Das ist zumindest eine Idee, über die zu diskutieren ich für sinnvoll halte.“
Einig sind sich der DIHK-Präsident und der Handwerkspräsident auch darin, gegen Missbrauch bei der telefonischen Krankschreibung vorzugehen. Adrian kritisierte, dass es mittlerweile im Internet Adressen gebe, über die man eine Krankschreibung initiieren könne. „Das geht meiner Meinung nach weit über das hinaus, was zulässig ist. Gegen diese Fehlentwicklung müssen wir vorgehen“, sagte der DIHK-Präsident. Missbrauch müsse verhindert werden, die aktuellen Krankenstände würden die Wirtschaft massiv belasten.
Nach Aussage von Handwerkspräsident Dittrich sind auch im Handwerk die derzeitigen Krankenstände hoch. Auch Dittrich kritisierte Online-Portale, über die man sich Krankschreibungen organisieren könne. „Ich wäre durchaus dafür, die telefonische Krankschreibung zu überprüfen oder wenigstens gesetzlich festzuschreiben, dass nur der Hausarzt telefonisch krankschreiben darf“, sagte der Handwerkspräsident. Wenn sie vom behandelnden Arzt oder Hausarzt kommt, sei die telefonische Krankschreibung richtig.
Auch DIHK-Präsident Adrian will die telefonische Krankschreibung nicht grundsätzlich in Frage stellen: „Wenn der behandelnde Arzt, der den Patienten kennt, telefonisch krankschreiben darf, kann das überlaufene Praxen entlasten.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich jüngst für ein Modell der Teilzeitkrankschreibung ausgesprochen. Mit Blick auf die sich veränderte Arbeitswelt hatte Reinhardt den Funke-Zeitungen gesagt: „Eine praktikable Form von Teilzeitkrankschreibung für einige Stunden täglich könnte den neuen Möglichkeiten Rechnung tragen und für mehr Flexibilität sorgen.“
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