Laumann dringt auf Widerspruchslösung bei Organspende

Organspendeausweis (Archiv)

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat vor den Beratungen im Bundestag für die Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz geworben, da aktuell rund 8.400 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, während im Jahr 2023 nur 2.900 Organe gespendet wurden. Trotz umfangreicher Aufklärung über Organspende hätten nur etwa 40 Prozent der Menschen ihre Entscheidung dokumentiert, obwohl Umfragen eine hohe allgemeine Zustimmung zur Organspende zeigen. Laumann betont die Bedeutung der persönlichen Entscheidung zur Organspende und sieht in der Zustimmung einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität anderer Menschen.

Düsseldorf () – Kurz vor den Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages über die Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister, Karl-Josef Laumann (CDU), noch einmal für Unterstützung geworben. „In Deutschland warteten Ende 2023 rund 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Im gesamten Jahr 2023 wurden aber nur 2.900 Organe von 965 Menschen gespendet“, sagte Laumann der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe).

Folge des Organmangels seien der Tod auf der Warteliste beziehungsweise unzumutbar lange Wartezeiten auf ein Organangebot und Einschränkungen in der Lebensqualität. „Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren viel über Organspende aufgeklärt. Die Wahrheit ist aber: All das hat bisher nicht dazu geführt, dass unser Dokumentationsproblem behoben wird. Nur rund 40 Prozent der Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende dokumentiert“, sagte Laumann der Zeitung.

In mehreren Umfragen lägen gleichzeitig die Zustimmungsraten zur Organspende bei mehr als 80 Prozent. „Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, die Entscheidung über eine Organspende für sich zu treffen – wobei ich ganz klar sage, dass jede Entscheidung, egal ob Ja oder Nein, in jedem Fall moralisch und in jeder Hinsicht vollkommen in Ordnung und integer ist.“

Wie man über Organspende denke, sei eine zutiefst persönliche Frage und Entscheidung, sagte Laumann. „Will man das oder nicht? Und ich sage es ganz deutlich: Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Frage, dass man zu Lebzeiten entscheidet, dass nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, damit andere Menschen wieder eine höhere Lebensqualität haben, ist aus meiner Sicht ein über den Tod hinaus geltender Liebesbeweis an die Menschheit. In diesem Sinne werbe ich für die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden.“

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Justin Meier