Stark-Watzinger will Embryonenschutz aufweichen

Bettina Stark-Watzinger (Archiv)

Berlin () – Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) fordert die Änderung mehrerer Gesetze, um der Wissenschaft in Deutschland mehr Freiräume zu schaffen, etwa in Bezug auf die Forschung an Embryonen und Stammzellen oder auf die Kernfusion. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) unter Berufung auf ein an verschiedene Forschungsorganisationen versandtes Papier unter dem Titel „Offensive für Technologieoffenheit“.

Darin heißt es etwa über die medizinische Forschung: „Das deutsche Embryonenschutzgesetz (EschG) und das Stammzellgesetz (StZG) setzen ihr zu enge Grenzen – auch bei den Möglichkeiten zu internationaler Kooperation.“ Der rechtliche Rahmen bedürfe „deshalb dringend einer Überarbeitung“ und sei „nicht mehr zeitgemäß“. In Bezug auf die Kernfusion heißt es, sie können nicht denselben strengen Regeln unterliegen wie die viel riskantere Kernspaltung. „Deshalb sollte schnellstmöglich mit den Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Fusionsgesetzes begonnen werden.“

Als zu restriktiv betrachtet Stark-Watzinger demnach auch die Regulierung der Künstlichen Intelligenz durch die Europäische Union. Deshalb müssten bei der Umsetzung in nationales Recht „forschungsoffene Experimentierräume geschaffen werden“. Außerdem sei auf EU-Ebene eine Lockerung der jetzt beschlossenen Regeln anzustreben. Generell benötige Deutschland für neue Technologien „zügig ein Reallabore-Gesetz, das fachspezifische Experimentierklauseln ermöglicht“. Weitere Forderungen beziehen sich auf den erleichterten Umgang mit Daten, die CO2-Abscheidung oder die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Insgesamt bestehe hierzulande „eine zu starke Gewichtung von Risiken in der Technikfolgenabschätzung“.

Stark-Watzinger war zuletzt in die Kritik geraten, weil ihr Ministerium den Entzug von Fördergeldern für Wissenschaftler prüfte, die eine Resolution gegen die Räumung eines propalästinensischen Protestcamps auf einem Berliner Universitätsgelände unterschrieben hatten. Kritiker sahen darin eine Beschränkung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.

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